GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen,
behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, Schäden, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch Verschleiß oder
infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Ge-
währleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens keine
Haftung übernehmen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme der
Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren Fehler-
beschreibung zusammen mit dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren Kunden-
dienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen! Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpichtig.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung, Wartung oder
der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind deshalb
kostenpichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpichtig von entsprechendem Fachpersonal oder Reparaturservice
ausgeführt werden.
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