Copies of the I/B. Please reproduce them without any
changes except under special instruction from Team
International BELGIUM. The pages must be reproduced
and folded in order to obtain a booklet A5 (+/- 148.5 mm
width x 210 mm height). When folding, make sure you
keep the good numbering when you turn the pages of
the I/B. Don’t change the page numbering. Keep the
language integrity.
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SC HT 320.1 - 090709
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Assembly page 7/24
GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen,
behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, Schäden, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch Verschleiß oder
infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die
Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens
keine Haftung übernehmen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme
der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren
Fehlerbeschreibung zusammen mit dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren
Kundendienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen!
Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung, Wartung
oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind
deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem Fachpersonal oder Reparaturservice
ausgeführt werden.