MONTAGE UND INSTALLATION (Händler)
In Ermangelung anderslautender Hinweise sind die UNI-Norm 10683/1998 sowie etwaige örtliche bzw. gesundheitsamtliche Be-
stimmungen zu beachten. Im Fall der Installation in einem Mehrfamilienhaus ist das Einverständnis der Hausverwaltung einzuholen.
PRÜFUNG DER ELEKTROMAGNETISCHEN VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDEREN GERÄTEN
Gemäß UNI-Norm 10683/98 darf der Heizofen nicht gemeinsam mit einem Absauggebläse oder mit Gasgeräten des Typs B im
gleichen Raum aufgestellt werden.
ÜBERPRÜFUNG DES STROMANSCHLUSSES (den netzstecker bei einer leicht zugänglichen steckdose anschliessen)
Der Heizofen ist mit einem Stromkabel versehen, das mit einer Steckdose zu 230 V/50 Hz, zu verbinden ist, vorzugsweise mit
Schalter. Die Elektroanlage muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
BRANDSCHUTZ-SICHERHEITSABSTÄNDE UND WAHL DES AUFSTELLUNGSORTS
(Abb. 4 Seite 54)
wichtig: zum sachgerechten betrieb muss der heizofen bei der aufstellung waagerecht nivelliert werden.
Der Heizofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsanforderungen aufzustellen:
- Mindestabstand von 40 cm seitlich und hinten zu allen mäßig entammbaren Materialien
- Bis 80 cm vor dem Heizofen dürfen keine leicht entammbaren Materialien platziert werden
- Wenn der Heizofen auf einem brennbarem Boden aufgestellt wird, muss eine Platte aus wärmeisolierendem Material untergefügt
werden,
die an den Seiten mindestens 20 cm und vorn mindestens 40 cm über die Außenmaße des Ofens hinausgeht.
Wenn sich die oben genannten Abstände nicht einhalten lassen, sind geeignete technische und bauliche Maßnahmen zu treffen,
um jegliche Brandgefahr auszuschließen.
Auf dem Heizofen und in den genannten Mindestfreiräumen dürfen keine Gegenstände aus entammbarem Material platziert
werden.
Wenn das Rauchabzugrohr Berührung mit einer Holzwand oder anderem entammbaren Material hat, muss das Rohr mit
Keramikfaser- Dämmstoff oder einem gleichwertigen Material gedämmt werden.
INSTALLATION LUFTEINLASS
Der Aufstellungsraum muss über einen Lufteinlass mit einem Querschnitt von mindestens 80 cm² verfügen, der sicherstellt, dass
die bei der Verbrennung verbrauchte Luft ersetzt wird.
Statt dessen kann man die Luft für den Heizofen auch direkt aus dem Freien entnehmen, indem man das Rohr mit 4 cm Durch-
messer mit einem Stahlrohrstück verlängert.
In diesem Fall kann es zu Problemen durch Kondenswasserbildung kommen, und es ist notwendig, den Lufteinlass mit einem
Gitter zu schützen das einen freien Querschnitt von mindestens 12 cm² aufzuweisen hat. Das Rohr muss eine Länge von weniger
als 1 Meter aufweisen und darf nicht gekrümmt sein. Es muss in einen Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten gerichtet
oder mit einem Windschutz versehen ist.
RAUCHABZUG
Das Rauchabzugsystem darf nur für diesen Heizofen genutzt werden (eine Mitnutzung des Rauchzugrohrs durch andere
Vorrichtungen ist nicht zulässig).
Der Rauch entweicht über das auf der Rückseite bendliche Abzugrohr mit 8 cm Durchmesser.
Es ist ein T-förmiges Rohrstück mit Stopfen zum Auffangen von Kondenswasser einzubauen.
Es ist ins Freie zu führen mit Hilfe von Stahl- oder schwarzen Rohren (hitzefest bis 450° C), ohne Leitungshindernisse.
Die Rohrleitung muss hermetisch abgedichtet werden. Zur Befestigung der Rohrleitungen und für ihre eventuelle Isolierung ist bis
mindestens 300° C hitzefestes Material zu verwenden (Hochtemperatur-Silikon oder -Kitt).
Waagerechte Rohrabschnitte dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Möglich sind außerdem bis zu drei 90°-Rohrkrüm-
mer.
Sofern der Rauch nicht in einen Schornstein bzw. ein Rauchzugrohr geführt wird, ist ein senkrechter befestigter Abschnitt erfor-
derlich, der mindestens 1,5 m lang zu sein (ausgenommen bei offensichtlichen Sicherheits-Gegenanzeigen) und einen Windschut-
zaufsatz aufzuweisen hat. Der senkrechte Rohrabschnitt kann im Haus oder im Freien verlaufen.
Wenn sich der Rauchkanal im Freien bendet und eine Höhe von 1,5 Meter übersteigt, muss er wärmegedämmt werden.
Wenn der Rauchkanal dagegen in ein Rauchzugrohr bzw. einen Schornstein mündet, muss dieser für Festbrennstoffanlagen
zugelassen sein und – sofern er einen Durchmesser von 150 mm übersteigt – durch ein Rohr geführt werden; außerdem ist der
Rauchabzug zum Mauerwerk hin abzudichten.
Wenn der Rauchkanal eine Wand aus Holz oder einem anderen nicht wärmebeständigen Material durchquert, muss das Rohr mit
zweckmäßigem Material wärmegedämmt werden (1,3 - 5 cm Dicke und Wärmeleitfähigkeit von 0,07 W/mK).
Das Rauchabzugssystem muss an jeder Stelle inspektionierbar sein. Wenn es festinstalliert ist, muss es Inspektionsöffnungen für
die Reinigung aufweisen.
Die möglichen Installationsarten sind in den Abbildungen 1 und 2 auf Seite 54 veranschaulicht.
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