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1.9 Sonstige Bestimmungen
Diese Betriebsanleitung muß ständig am Einsatzort der Maschine verfügbar
sein.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, daß nur autorisierte Personen an der
Maschine arbeiten.
Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine mindestens einmal pro Schicht auf
äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen. Eingetretene Verände-
rungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) sind sofort den zuständigen
Stellen zu melden.
Das verwendende Unternehmen hat dafür zu sorgen, daß die Maschine immer
nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird. Es dürfen grundsätzlich keine
Sicherheitseinrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Reparieren oder
Warten erforderlich, hat unmittelbar nach Abschluß der Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Remontage der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Alle Sicherheits-/Gefahrenhinweise an der Maschine beachten! Die gelb/
schwarz gestreiften Flächen sind Kennzeichnungen ständiger Gefahrenquel-
len, z.B. mit Quetsch-, Schneid-, Scher- oder Stoßgefahr.
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung auch die
allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften.