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Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen
gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des
Kaufbelegs und dauert grundsätzlich 12 Monate.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Von der Garantie sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Röhren, Brenner, Starter sowie Acrylgasscheiben.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden,
verfällt jeglicher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe
von nicht ermächtigten Personen oder durch
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, entfällt
ebenfalls der Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer
sowie die Artikelnummer zusammen mit der
Gerätebezeichnung und einer aussagkräftigen
Fehlerbeschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Geräteteilen mit Ausnahme normaler
Verschleißerscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der
Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten
Verpackung (ACHTUNG: Gefahr von
Transportschäden) unsere Service-Abteilung
einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüllten
Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für die Ein-
und Rücksendung beanstandeter Geräte können von
uns nicht übernommen werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine
direkte Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter
ist in diesem Fall nicht möglich
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
Hinweise zur Verpackungsentsorgung
Alle von uns verwendeten Verpackungen und
Packhilfsmittel sind mit dem Grünen Punkt
gekennzeichnet und sollten grundsätzlich
der Wiederverwertung zugeführt werden.
Geben Sie die Papier-, Pappe- und Wellpappen-
verpackungen sowie die Kunst-stoff-
verpackungsteile in die dafür von den Kommu-
nen bereitgestellten Sammel-behälter. Solange
solche in Ihrem Wohngebiet noch nicht vorhan-
den sind, können Sie diese Materialien zum Haus-
müll geben.
Als Packhilfsmittel sind von uns nur recycling-
fähige Kunststoffe zugelassen, z.B.:
In den Beispielen steht: PE für Polyäthylen**,
02 D PE-HD, 04 D PS-LD, PP für Polypropylen,
PS für Polystyrol
02**
05 06
PE PP PS
$
Service-Adresse:
DR. KERN GmbH
Adolf-Weiß-Str. 43
35759 Driedorf- Germany
tel +49 (0)2775 82-240
fax +49 (0)2775 82-455
servicecenter@dr-kern.de
www.dr-kern.de
deutsch
Hinweise zur Entsorgung alter Elektro-
und Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen ge-
mäß europäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie
müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit
der getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen
dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme
der Getrenntsammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein
Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall ge-
trennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich rechtli-
chen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu
Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus
privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei
entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei
den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfall-
kalender oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Alt-
geräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments
und des Rates vom 27.Januar 2003 über Elektro-
und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz ElektroG) vom 16. März 2005.
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