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Wartung
Arbeiten an Gas- und Elektroeinrichtungen dürfen nur von einem
zugelassenen Fachmann ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, diese von
einer autorisierten Kundendienststelle ausführen zu lassen.
Nach den geltenden Vorschriften weisen wir darauf hin, dass die
Gasanlage und die angeschlossenen Abgasführungen vor der ersten
Inbetriebnahme sowie nach Ablauf von jeweils zwei Jahren von einem
autorisierten Sachkundigen auf Einhaltung der Europäischen Norm EN 1949
zu prüfen sind. Über diese Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Verantwortlich für die Veranlassung dieser Prüfung ist der Benutzer.
Der Gasbrenner muss bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich von
Verunreinigungen gesäubert werden.
Wir empfehlen eine Wartung nach längerer Außerbetriebnahme des Fahrzeugs.
Produkthaftung
Die Produkthaftung der Dometic GmbH ersteckt sich nicht auf Schäden, die durch
Fehlbedienung, unsachgemäße Veränderungen und Eingriffe am Gerät, Einwirkung
von Umgebungseinflüssen, wie Temperaturänderungen und Luftfeuchtigkeit, am
Gerät oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes oder Personen bedingt durch diese
Einwirkung entstehen.
Umwelthinweise
Die von Dometic GmbH hergestellten Kühlschränke sind frei von HFCKW
und FKW. Im Kühlaggregat wird als Kältemittel Ammoniak (natürliche Verbindung aus
Wasserstoff und Stickstoff) verwendet. Als Treibmittel für die Isolierung aus
PU-Schaum kommt das ozonunschädliche Cyclopentan zum Einsatz.
Entsorgung
Um die stoffliche Verwertung der recyclingfähigen Verpackungsmaterialien
sicherzustellen, sind diese den ortsüblichen Sammelsystemen zuzuführen.
Das Gerät ist einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen zu überlassen,
das eine Verwertung der recyclingfähigen Anteile und die ordnungsgemäße
Entsorgung des Restes gewährleistet.
Zur umweltfreundlichen Entleerung des Kühlmediums aus allen Absorber-
Kühlschrankaggregaten ist eine geeignete Entsorgungsanlage einzusetzen.
Energiesparhinweise
Bei einer durchschnittlichen Aussentemperatur von ca. 25°C ist es ausreichend,
den Kühlschrank auf mittlerer Thermostatstellung (bei Gas oder Netzspannung)
zu betreiben.
Wenn möglich, immer vorgekühlte Waren einlagern.
Der Kühlschrank darf nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.
Eine ungehinderte Luftzirkulation des Kühlschrankaggregates muss gewährleistet
sein.
Regelmässiges Abtauen spart Energie (s. 5.5 Abtauen).
Bei Warenentnahme die Kühlschranktür nur kurzzeitig öffnen.
Den Kühlschrank ca. 12 Stunden vor der Bestückung in Betrieb setzen.
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TTIIPP