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SICHERHEITSHINWEISE
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Motorsägen
Die Motorsäge darf nur für das Sägen von Holz im Freien ver-
wendet werden. Je nach Motorsägenklasse geeignet für folgende
Anwendungen:
- Mittel- u. ProÞ klasse: Einsatz im dünnen, mittleren und starkem
Holz, Fällen, Entasten, Ablängen, Durchforsten.
- Hobbyklasse: Für gelegentlichen Einsatz in dünnem Holz,
Obstbaumpß ege, Fällen, Entasten, Ablängen.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind,
Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinß uss dürfen das Gerät nicht bedienen.
Allgemeine Hinweise
- Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen, um
sich mit der Handhabung der Motorsäge vertraut zu machen.
Unzureichend informierte Bediener können sich und andere
Personen durch unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
- Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit einer
Motorsäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu über-
geben.
- Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Sägens
vertraut zu machen, oder einen staatlichen Motorsägenlehrgang
besuchen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motorsäge
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
- Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
- Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
- Niemals unter Einß uß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
arbeiten.
- Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trocken-
heit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
Persönliche Schutzausrüstung
- Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand, Fuß
sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nach-
folgend beschriebenen Körperschutzaus rüstungen und
Körperschutzmittel getragen werden.
- Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen,
die ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen ermöglicht. Bei
langen Haaren unbedingt Haarnetz tragen.
- Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1) zu
tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der Schutz-
helm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu überprüfen
und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur geprüfte
Schutzhelme verwenden.
- Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise: Schutzbril-
le) hält Sägespäne und Holzsplitter ab. Um Verletzungen der
Augen zu vermei den, ist beim Arbeiten mit der Motorsäge stets
ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu tragen.
- Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kapseln,
Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
- Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat signalfarbene Schulterpar-
tien und ist körperfreundlich und pß egeleicht.
- Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe
und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung wird
dringend empfohlen.
- Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
- Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit grifÞ ger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen
und gewährleistet einen sicheren Stand.
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