10
D
Montageanweisung für den Installateur
Anlieferungszustand
Gehäuse, Heizkörpersatz und Speichersteine werden
getrennt verpackt geliefert.
Der Heizkörpersatz beinhaltet folgende Teile:
3 Heizkörper
1 Heizkörperschild,
1 Drehknopf für Aufladeregler,
1 Schraube, Dübel, Unterlegscheibe für Kippsicherung,
6 Befestigungsschrauben für die Wandanschlußleisten.
Die Wandanschlußleisten liegen auf den Styroporschalen
der Geräteverpackung.
Bitte prüfen, ob die Lieferung komplett ist. Transportschä-
den entsprechend Hinweisblatt reklamieren. Kleine Schä-
den an den Speichersteinen sind für den Betrieb des Gerä-
tes bedeutungslos.
Aufstellung
Speicherheizgeräte dürfen nicht aufgestellt werden:
– in explosionsgefährdeten Räumen,
– in Räumen in denen korrosive Luft zu erwarten ist.
a. Aufstellung auf dem Fußboden
Die Tragfähigkeit des Bodens muß geeignet sein, die Gerä-
tegewicht aufzunehmen (siehe Tabelle). Die Aufstellfläche
muß glatt und eben sein.
Ungleichmäßige Aufstellflächen vermeiden! Diese können
durch Teppiche oder Fliesen entstehen, die teilweise unter
das Heizgerät reichen.
Die Geräte können auf jeden herkömmlichen Fußboden
gestellt werden, jedoch können im Kufenbereich bei PVC-,
Parkett- und hellen Teppichböden unter Druck- und Wär-
meeinwirkungen Veränderungen auftreten (auf ausrei-
chende Temperaturbeständigkeit achten!).
Wand- oder Teppichleisten, die an der Geräterückwand
anliegen, müssen entfernt werden.
Unterlegplatten oder Bodenkonsolen (Sonderzubehör)
müssen verwendet werden:
– bei wärmeempfindlichen Bodenbelägen, dieTemperatu-
ren von 80°C nicht zuverlässig widerstehen,
– wenn zu erwarten ist, daß die Kufen im Bodenbereich
einsinken, so daß die Konvektion unter dem Speicher-
heizgerät behindert wird.
b. Aufstellung auf Bodenkonsolen
Wird bodenfreie Aufstellung gewünscht, so sind die
Bodenkonsolen BKOi 25 (Sonderzubehör) zu verwenden.
Abbildungen Mindestabstände
1. Mindestabstände bei wandbündiger Aufstellung
2. Mindestabstände bei freier Aufstellung
3. Mindestabstände bei Aufstellung auf Bodenkonsolen
Gegenstände jeglicher Art müssen mindestens 300 mm
vom Luftaustrittsgitter entfernt sein.