Angaben ohne Gewähr
18.2.2 Verkehrsbestimmungen im Ausland
Die Informationen über die Verkehrsbestimmungen sind besonders wichtig, da im
Schadensfall das jeweilige Landesrecht gilt. Zur eigenen Sicherheit bei Reisen ins
Ausland immer folgende Punkte beachten:
z Die grüne Versicherungskarte mitführen.
z Einen Vordruck "Unfallbericht" von der Versicherung mitführen.
z Unfälle in jedem Fall von der Polizei aufnehmen lassen.
z Keine Dokumente unterschreiben, die nicht vollständig gelesen und ver-
standen worden sind.
18.2.3 Parken
1)
technisch zulässige Gesamtmasse
2)
Auf Kraftfahrstraßen für Motorcaravans mit einer techn. zul. Gesamtmasse zwischen
3,5 t und 7,5 t
3)
Für Motorcaravans mit einer techn. zul. Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t
Z Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, sich vor Antritt der Reise ins Ausland über
die Verkehrsbestimmungen der bereisten Länder zu informieren. Auskünfte
erteilen die Automobilclubs oder die Ländervertretungen.
Z In einigen europäischen Ländern müssen Warnwesten getragen werden,
wenn außerorts bei Pannen oder Unfällen das Fahrzeug verlassen wird.
Z Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Fahrzeuge über 2,8 t techn.
zulässiger Gesamtmasse vorn und hinten auf der Fahrbahnseite mit einer
eigenen Lichtquelle kenntlich zu machen. Ersatzweise darf eine reflektierende
Park-Warntafel (Größe 423 x 423 mm) verwendet werden. Die Park-Warntafel
darf nur während des Haltens angebracht sein. Die obere Kante der Park-Warn-
tafel darf sich max. 1200 mm über der Fahrbahn befinden. Rückstrahler und
Kennzeichen dürfen durch die Park-Warntafel nicht verdeckt werden.
Parken und Abstellen von
Fahrzeugen im öffentlichen
Verkehrsraum
Fahrzeuge bis
2,8 t
1)
Fahrzeuge
von 2,8 bis
3,5 t
1)
Fahrzeuge
über 3,5 t
1)
grundsätzlich erlaubt, soweit nicht durch Verkehrszeichen einge-
schränkt
auf Gehwegen mit Parkflächen-
markierungen
Parken erlaubt Parken nicht erlaubt
Parken für
Kraftfahrzeuge
aller Art
Parken erlaubt
Parken auf Geh-
wegen
Parken erlaubt Parken nicht erlaubt
Zusatzzeichen:
nur Personen-
kraftwagen
Parken nicht erlaubt