Island 50 80 –
Italien 50 70 80
Kroatien 50 80 80
Lettland
50
8)
80/90
1) 9) 10)
–
Litauen 50
90
11)
90
Luxemburg 50 75
90
12)
Mazedonien 40/60 80 80
Montenegro 50 80 –
Niederlande 50
80/90
1) 13)
90
13)
Norwegen 50
60
14)
/80 60
14)
/80
Österreich 50
70/100
15)
80/100
15)
Polen
50/60
16)
70/80
1)
80
Portugal 50
70/80
17)
100
18)
Rumänien
19)
50
70/80
1)
90
Russland 60 70
90
20)
Schweden 50
80
21)
80
21)
Schweiz/Lichtenstein 50
80
22)
80
Serbien 50 80 80
Slowakische Republik 50 90 90
Slowenien 50 80 80
Spanien 50
70/80
1)
80/90
23)
Tschechien 50 80 80
Türkei 50 80 110
Ungarn 50 70 80
Zypern 50 70 80
1)
Auf Schnellstraßen, auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung und auf
autobahnähnlichen Straßen
2)
Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei
der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis
100 km/h zugelassen sind
3)
60 km/h, falls das Fahrzeug als Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil über 3,5 t zugelassen
ist
4)
Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz links (in GB rechts) fahren, in
Deutschland und Frankreich gilt dies bei Gespannen die länger als 7 m sind und für KFZ/
Gespanne mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t
5)
Für Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung und besonderer Kennzeichnung
6)
Bei Nässe die Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h ver-
ringern
7)
Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen max.
80 km/h, auf Schnellstraßen max. 100 km/h und auf Autobahnen max. 110 km/h fahren
8)
In Wohngebieten 20 km/h
9)
Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf max. 80 km/h fahren
Land Innerorts Landstraße Autobahn