2.3 Führerscheinklassen / Zulassung
Die Zulassung des Reisemobils unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot gemäß
§ 30 StVO.
1. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde
2. Datum der Fahrerlaubniserteilung (nicht erteilte Klassen werden durch einen
Strich entwertet)
3. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
4. Beschränkungen und Zusatzangeben (einschließlich Auflagen) in codierter
Form
Z Fahrzeugmotor im Stand nicht unnötig laufen lassen. Ein kalter Motor setzt im
Leerlauf besonders viele Schadstoffe frei. Die Betriebstemperatur des Motors
wird am schnellsten durch Fahrt erreicht.
Z Für die Toilette eine umweltfreundliche und biologisch gut abbaubare WC-
Chemikalie in geringer Dosierung verwenden.
Z Für längere Aufenthalte in Städten und Gemeinden Abstellplätze aufsuchen,
die speziell für Motorcaravans ausgewiesen sind. Bei der jeweiligen Stadt oder
Gemeinde nach Abstellmöglichkeiten erkundigen.
Z Stellplätze immer in sauberem Zustand verlassen.
Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, welche Führerscheinklasse zum Führen Ihres Fahr-
zeugs benötigt wird.
Bild 1 EU Führerschein Vorderseite Bild 2 EU Führerschein Rückseite
Klasse Beschreibung
B Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge –
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren An-
hänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht über-
steigt).
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
C1 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber
nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Füh-
rersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg).
Quelle: ADAC, Der neue EU-Führerschein 2013