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10. GARANTIE
Mangelrügen und Gewährleistung
Für die Haltbarkeit der von uns hergestellten
Gußheizkörper und Warmwassererwärmer übernehmen
wir die Gewähr für die Dauer von 5 Jahren vom Tage
der Inbetriebnahme an gerechnet.
Voraussetzung ist sachgemäße Aufstellung, vorschrifts-
mäßige Bedienung, die Verwendung geeigneter
Brennstoffe und die Einhaltung der geltenden Regeln
der Technik bei Planung und Ausführung der Anlage.
Hierbei sind "die Planungs- und Montagevorschriften
für Zentralheizungsanlagen" unseres Kesselkataloges
zu beachten, die Bestandteil des Gewährleistungs-
vertrages sind. Das Kesselspeisewasser hat den VDI -
Richtlinien 2035 bzw. Vorschriften des VdTÜV 1453 und
1454 zu entsprechen.
Abweichend von der im ersten Abschnitt genannten
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beschränkt sich die
Gewährleistungsfrist für in die Kessel eingebauten
Steuer- und Meßgeräte, Pumpen, Armaturen für
Gaskessel und alle sonstigen aus Fremdfertigung stam-
menden Aggregate auf die Gewährleistungsfrist von 2
Jahren.
Wir verpflichten uns, nur solche Zubehöraggregate frem-
der Fertigung einzubauen, die einem angemessenen
Qualitätsstandard entsprechen. Nachweisbar durch
Material- und Herstellungsfehler innerhalb der Gewähr-
leistungszeit unbrauchbar gewordene Teile werden kos-
tenlos ersetzt. Mängel sind unverzüglich nach
Feststellung schriftlich unter genauer Schilderung des
aufgetretenen Fehlers bei uns geltend zu machen. Das
beanstandete Stück ist aufzubewahren und uns auf
Verlangen frachtfrei einzusenden.
Darüberhinaus werden keine weiteren Verpflichtungen
übernommen, insbesondere nicht für Schadenersatz,
Minderung, entgangene Gewinne, Wasserschäden oder
Folgeschäden aller Art.
Die Gewährleistung ist an die Vorlage der ordnung-
sgemäß ausgefüllten Garantiekarte gebunden.
Ausgenommen hiervon sind alle Verschleißteile wie z.B.
Filter, Düsen, Brennerpumpen, Thermoelemente,
Dichtringe usw… für diese Teile richtet sich die
Gewährleistung nach der gesetzlichen Regelung d.h.
mindestens 6 Monate.