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Zur Kesselentschlammung ist vorne unten am Hauptkörper
eine Öffnung (Ø 1"1/2 Gewindebohrung) mit einem Stop-
fen vorgesehen. Der Installateur kann hier einen schnellöff-
nenden Hahn anbringen. Die Schlammabfuhr verursacht
den Verlust von großen Wassermengen, die nachträgli-
ch wieder in den Wasserkreis eingespeist werden müs-
sen.
Anmerkung : bei der Sanierung eines Kessels in einer
älteren Installation muß diese unbedingt sorgfältig aus-
gespült werden. Das Anbringen einer Filtereinrichtung
im Rücklauf nahe beim Kessel ist vorzusehen.
8219N129
4.4 Entschlammung
5. ANSCHLUSS DER KONDENSATABFÜHRUNG
Bei der Einleitung von Kondensaten aus Feuerstätten
in öffentliche Abwasseranlagen sind die Vorschriften
des ATV (Abwassertechn. Vereinigung, 5205 St-Augus-
tin) zu beachten. Diese sind im Merkblatt M 251 zusam-
mengefaßt.
Die im Verkleidungspaket (BP 1 bis BP 6) mitgeliefer-
ten Verrohrungen erlauben den Anschluß folgender
Wassersperre und der Neutralisationsanlage (Liefe-
reinheit BP 52 oder BP 54).
Laut DIN 4702 Teil 6, muß die Kondensatabführung eine
Wassersperre haben, bei der kein Abgas austreten oder
keine Luft eintreten kann. Die Wassersperre ist laut bei-
liegendem Montageblatt anzuschließen.