Garantiebedingungen für die ersten 24 Monate
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Deawoo – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedienungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am Deawoo - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile
fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie,
durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte
Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines
anderen EU-Landes.