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KOC-8H9T PT Version D1.0 / DE 08.2011 Seite 39 von 40
16 Garantiebedingungen für die ersten 24 Monate
16.1 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Daewoo – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
16.2 Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
16.3 Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installati-
on oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von
chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Um-
weltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie
defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Daewoo -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden.