Anhang E - Garantie
Räumlicher Geltungsbereich der eingeschränkten
Produktgarantie
Diese eingeschränkte Produktgarantie gilt für Hardware-Produkte, die von D-Link
Händlern in europäischen Staaten gemäß dem Anhang „Eingeschränkte Garantie von D-
LINK in europäischen Staaten“ verkauft werden. Im Rahmen dieser eingeschränkten
Produktgarantie von D-Link sind mit dem Begriff „europäische Staaten” nur die im
Anhang aufgeführten Staaten gemeint. Die eingeschränkte Garantie findet überall
Anwendung, wo D-LINK oder dessen autorisierte Servicepartner Garantiedienste gemäß
dieser eingeschränkten Garantie erbringen. Dennoch kann sich die Verfügbarkeit von
Diensten und die Bearbeitungszeit von Land zu Land unterscheiden und von
Registrierungsanforderungen abhängig sein.
Einschränkung der Produktgarantie
D-LINK gewährleistet, dass die im Folgenden aufgeführten Produkte bei gewöhnlicher
Verwendung für die unten angegebene Laufzeit der eingeschränkten Garantie
(„Garantielaufzeit“) frei von wesentlichen Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Produkt entsprechend dem
Benutzerhandbuch und den weiteren Dokumentationen, die der Benutzer beim Kauf
(oder später) erhalten hat, genutzt und gewartet wird. D-LINK gewährleistet nicht, dass
die Produkte störungs- oder fehlerfrei arbeiten oder dass alle Mängel, Fehler, Defekte
oder Kompatibilitätsstörungen beseitigt werden können. Diese Garantie gilt nicht für
Probleme aufgrund folgender Umstände: (a) unerlaubte Öffnung, Veränderung oder
Hinzufügung, (b) Fahrlässigkeit, Missbrauch oder Zweckentfremdung, einschließlich des
Gebrauchs des Produkts entgegen den Spezifikationen oder den durch Schnittstellen
gegebenen Vorgaben, (c) fehlerhafte Bedienung, (d) Versagen von Produkten oder
Diensten, die nicht von D-LINK stammen oder nicht Gegenstand einer zum
maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Garanties- oder Wartungsvereinbarung sind, (e)
Fehlgebrauch oder fehlerhafter Lagerung oder (f) Feuer, Wasser, höhere Gewalt oder
andere Katastrophen. Diese Garantie gilt ferner nicht für Produkte, bei denen eine
Seriennummer von D-LINK entfernt oder auf sonstige Weise unkenntlich gemacht
wurde.
D-LINK IST NICHT FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DADURCH ENTSTEHEN, DASS
DIE ANLEITUNG FÜR DAS D-LINK HARDWARE-PRODUKT NICHT BEFOLGT WIRD.
Garantielaufzeit
Die Laufzeit der eingeschränkten Produktgarantie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
das Produkt von D-LINK gekauft wurde. Als Nachweis für den Zeitpunkt des Kaufs gilt
der datierte Kauf- oder Lieferbeleg. Es kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur
Inanspruchnahme von Garantiediensten den Kauf des Produkts nachweisen. Wenn Ihre
Hardware-Produkte der Marke D-LINK innerhalb der Garantielaufzeit eine Reparatur
benötigen, so sind Sie berechtigt, gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser
eingeschränkten Garantie Garantiedienste in Anspruch zu nehmen.
Diese eingeschränkte Produktgarantie gilt nur für denjenigen, der das D-LINK Hardware-Produkt
ursprünglich als Endbenutzer gekauft hat. Sie ist nicht übertragbar.