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MTB/ RENNRAD/TREKKINGMTB/ RENNRAD/ TREKKING
2.1.7 Rollentraining
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Rollentraining:
Die Benutzung von Rollentrainingsge-
räten mit fester Rahmen-, Lenker- oder
Gabeleinspannung können Ihr Fahrrad
beschädigen.
Die Benutzung von Rollentrainingsgerä-
ten, bei denen das Fahrrad an der Gabel,
am Lenker oder am Rahmen eingespannt
wird, ist nicht gestattet.
Carbonrahmen sind generell nur für die
Benutzung auf einem freien Rollentrai-
ner geeignet (keinerlei Fixierung).
2.2 Restgefahren
2.2.1 Gefahren durch fehlerhafte
Endmontage
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Eine unsachgemäße Endmontage die-
ses Fahrrades kann zu gefährlichen
Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen und
Sachschäden führen.
Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler
die korrekte Endmontage und die
Einstellung der für Sie korrekten
Sitzposition bestätigen.
Benutzen Sie dazu den Vordruck in dieser
Bedienungsanleitung.
2.2.2 Gefahren durch sachwidrige
Verwendung
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Wenn Sie diese Bedienungsanleitung
nicht beachten, kann dies zu gefährli-
chen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen
und Sachschäden führen.
Beachten Sie unbedingt die Hinweise in
Punkt 2.1.3
Beachten Sie die Eignung Ihres Fahrrades für
Ihren geplanten Einsatz. (siehe Punkte 2.1,
4.1)
2.2.3 Gefahr von Verbrennungen
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Verbrennungsgefahr!
Nach längeren Abfahrten können
Fahrradfelgen und Bremsscheiben sehr
heiß werden.
Fassen Sie unmittelbar nach einer Abfahrt
nicht an die Felgen und an die Bremsschei-
ben.
Lassen Sie die Felgen und die Bremsschei-
ben abkühlen, bevor Sie diese anfassen.
Zur Kontrolle der Temperatur tippen Sie
mit dem nackten Finger ganz kurz auf die
Felgen und auf die Bremsscheiben.
Fühlen sich diese heiß an, so warten Sie eini-
ge Minuten und wiederholen diesen Test so
oft, bis sich die Felgen und Bremsscheiben
abgekühlt haben.
2.2.4 Sonstige Gefahren und
Sicherheitshinweise
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Wenn Sie diese Bedienungsanleitung
nicht beachten, kann dies zu gefährli-
chen Fahrsituationen, Stürzen, Unfällen
und Sachschäden führen.
Beachten Sie die gültigen Verkehrsregeln
Ihres Landes.
Setzen Sie beim Radfahren einen Helm auf.
Fahren Sie vorausschauend und defensiv.
Fahren Sie nicht alkoholisiert.
Fahren Sie so, dass Sie Ihr Fahrrad zu
jederzeit unter Kontrolle haben und bei
plötzlichen Gefahrensituationen nicht in
Bedrängnis kommen.
Bei Nässe kann die Wirkung der Bremsen
nachlassen. Der Bremsweg verlängert sich.
Benutzen Sie beim Radfahren nur geeignete
Bekleidung, welche die Bedienung des Fahr-
rades und die Sicht nicht einschränkt.
Fahren Sie nur mit eng anliegender Bein-
bekleidung. Weite Kleidungsstücke können
sich am Fahrrad verfangen und zu schweren
Stürzen führen.
2.1.6 Transport von Kindern und Gepäck,
Fahrradanhänger
Gefahr von Personen- und
Sachschäden!
Der Transport von Kindern und Ge-
päck ist mit Gefahren verbunden. Viele
Fahrradrahmen sind nicht zur Montage
von Gepäckträgern und Kindersitzen
geeignet.
Transportieren Sie Ihr Gepäck ausschließ-
lich in/auf geeigneten Tragesystemen.
Diese sind Fahrradruckcke oder vom
Hersteller freigegebene Gepäckträger.
Konsultieren Sie dazu Ihren Fachhändler.
Gepäckträger dürfen nur an den dafür
vorgesehenen Befestigungselementen
folgender Serien/Modelle montiert
werden.
– Cross
– Trekking/City
MTB mit vorgesehener
Befestigungsmöglichkeit
Kindersitze dürfen ausschließlich auf dafür
geeignete Gepäckträger montiert werden.
Konsultieren Sie dazu Ihren Fachhändler.
Unser Unternehmen untersagt den Aus-
tausch der Vorderradgabel zum Zwecke des
Umrüstens.
Ist im Rahmen von Reparaturarbeiten ein
Austausch notwendig, darf nur eine bau-
gleiche oder eine von unserem Unterneh-
men für Ihr Fahrradmodell freigegebene
Gabel verwendet werden.
Konsultieren Sie unseren authorisierten
Fachhändler.
Das Nachrüsten von elektrischen Antrieben
ist an all unseren Fahrrädern nicht gestattet!
Alle Teile an Ihrem Fahrrad dürfen in Ihrer
Beschaenheit nicht verändert werden.
Lassen Sie alle Anbau-, Umbau-, Service-
und sonstige Arbeiten an Ihrem Fahrrad
ausschließlich von Ihrer Fachwerkstatt
vornehmen.
Beachten Sie, dass diejenige Person, die am
Fahrrad Änderungen vornimmt, auch dafür
haftet.
Die maximale Zuladung beträgt 25 kg.
ACHTUNG:
Manche Gepäckträger sind nur für weni-
ger Gewicht freigegeben.
Beachten Sie die Angaben des Gepäck-
trägerherstellers.
Beachten Sie, dass Sie das zulässige Gesamt-
gewicht auch mit Kindern und/oder Gepäck
nicht erreichen (siehe Tabelle in Punkt 3.2).
Achten Sie auf eine sichere Beladung.
Die Gepäckstücke dürfen die bewegten
Fahrradteile (Laufräder, Antrieb, Kette,
Bremsen) nicht berühren sowie die Funktion
und die Bedienung Ihres Fahrrades nicht
behindern.
Überschreiten Sie das zulässige Gesamtge-
wicht nicht, siehe Kapitel 3.2.
Stellen Sie sich in Ihrer kompletten Radbe-
kleidung zusammen mit Ihrem Fahrrad auf
eine geeichte Waage.
Ermitteln Sie das zulässige Gesamtgewicht,
indem Sie Ihr Fahrrad mit der gesamten
Zuladung (nicht mit Kindern!) hochheben,
Kinder wiegen Sie bitte extra auf einer
Personenwaage und addieren Sie die ermit-
telten Gewichte:
Durch Zuladung verschlechtert sich das
Fahrverhalten.
Durch Zuladung erhöht sich der Bremsweg.
Passen Sie Ihre Fahrweise an!
Die Montage und Benutzung von Fahr-
radanhängern ist an unseren Fahrrädern,
wenn nicht speziell für das entsprechende
Fahrradmodell freigegeben, nicht gestattet.
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