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Die notwendigen Angaben zum Errechnen des
zulässigen Gesamtgewichts entnehmen Sie den
Angaben des Herstellers.
Steigen Sie bei eingeschaltetem Un-
terstützungsmodus nicht mit einem
Fuß aufs Pedal um das andere Bein
über den Sattel zu schwingen. Das Pedelec
fährt evtl. sofort los. Es droht Sturzgefahr!
Beachten Sie, dass Sie das zuläs-
sige Gesamtgewicht des Pedelecs
nicht überschreiten. Das zulässige
Gesamtgewicht setzt sich zusammen aus:
Gewicht Fahrer + Gewicht Pedelec + Gewicht
Gepäck + Gewicht Gepäck/Anhänger
Gesetzliche Bestimmungen
Es gibt verschiedene Pedelec- und
E-Bike-Typen, für die im Geltungs-
bereich der Europäischen Union
unterschiedliche gesetzliche Rege-
lungen gelten.
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahr-
rad, bei dem der Fahrer durch einen Elektroantrieb
unterstützt wird, wenn er in die Pedale tritt. Es hat
einen maximal 250 Watt (GB: 200 W) starken Mo-
tor und eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit
auf maximal 25km/h. Es gilt daher weiterhin als
(zulassungsfreies) Fahrrad. Das S-Pedelec ist die
schnellere Variante. Auch hier erfolgt die Unter-
stützung nur beim Treten in die Pedale, es verfügt
aber über einen stärkeren Motor, in der Regel 350
bis 500 Watt und die Motorabschaltung erfolgt erst
bei etwa 45 km/h. Es gilt daher je nach Ausfüh-
rung als Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Motor-
Fahrrad und ist in Deutschland zulassungs- und
versicherungspichtig.
Informieren Sie sich über die für Sie
geltenden nationalen Vorschriften! Se-
hen Sie in Ihrem Fahrradpass nach,
zu welchem Typ Ihr Pedelec gehört. Halten Sie
sich an die gesetzlichen Regulierungen. Fra-
gen Sie auch Ihren Fachhändler.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haft-
pichtversicherung mögliche Schä-
den, die durch den Einsatz des Pe-
delecs entstehen, abdeckt.
D
Pedelec
Ein Pedelec unterliegt den im Geltungsbereich
des EU-Rechts gleichen Anforderungen wie ein
Fahrrad. Die für Sie geltenden nationalen Anfor-
derungen nden Sie auf Seite 6. Die Benutzung
von Radwegen ist ebenfalls geregelt wie bei
Fahrrädern.
Der Motor darf den Fahrer nur unterstützen,
wenn dieser selber in die Pedale tritt. Dabei ist
die mittlere Motorleistung auf 250 W begrenzt
und die Unterstützung muss bei 25 km/h ab-
schalten.
Der Fahrer unterliegt weder Versicherungs-
noch Führerscheinpicht. Eine Helmpicht
wird aktuell diskutiert, informieren Sie sich vor
Fahrtantritt über die für Sie geltende Recht-
spraxis. Wir empfehlen jedoch dringend das
Tragen eines passenden Fahrradhelms.
Ihr Pedelec kann eine sog. „Schiebehilfe“ aufwei-
sen, bzw. Ihr Fachhändler kann diese Einrichtung
montieren, die das Pedelec bis zu 6km/h schnell
bewegt, ohne dass Sie mittreten müssen.
Die Schiebehilfe dient als Unterstützung,
wenn Sie z.B. eine steile Rampe aus einer Tief-
garage oder Unterführung überwinden müssen.
Zum Fahren sollten Sie sie nicht nutzen.
Schnelles Pedelec
Das schnelle Pedelec unterstützt Sie mit bis zu
500 Watt Nenndauerleistung bis zu einer Ge-
schwindigkeit von maximal 45 km/h.
Rechtlich ist Ihr schnelles Pedelc ein Klein-
kraftrad (mit geringer Leistung) der Klasse L1e
es muss den Bestimmungen der StVZO ent-
sprechen.
Bitte lesen Sie diesbezüglich die Erläuterungen
sowie die allgemeinen Hinweise in der Allgemei-
nen Bedienungsanleitung. Wird das schnelle
Pedelc nur mit Motorunterstützung betrieben, so
darf es nicht schneller als 20 km/h fahren. Um
eine Geschwindigkeit von 45 km/h zu erreichen,
bedarf es einer Kombination aus der Unterstüt-
zung des Motors sowie Ihrer eigenen Tretkraft.
Es darf kein Kinderanhänger gezogen werden,
in dem ein Kind transportiert wird.
Für Sie als Fahrer bedeutet das
Es besteht die Picht, einen geeigneten Helm zu
tragen. In Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrer
Sicherheit sollten sie immer einen Helm tragen.
Es besteht eine Führerscheinpicht. Der Vor-
schrift entsprechend ist dies Führerschein-
klasse AM, Mindestalter 16 Jahre.
Wenn sie einen deutschen Autoführerschein
besitzen, ist die Mofaprüfbescheinigung be-
reits enthalten.
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