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Ein Kamineinsatz mit Verbrennungsluftzufuhr ist für den Einbau in energiearmen Häusern äußerst
geeignet.
Hinweis: Kamineinsätze sind keine Dauerbrand-Feuerstätten. Diese Zeitbrand-Feuerstätten müssen
zeitweise abkühlen, um die Asche (und ggf. den Aschekasten) entnehmen zu können.
3. Sicherheitsvorschriften
Die Kamineinsätze dürfen in normaler Umgebung nach DIN EN 13229 betrieben werden. Bei einer
Änderung dieser Umgebung, bei der auch vorübergehende Brand-, bzw. Explosionsgefahr entstehen könnte
(z. B. bei Verlegung von Linoleum, PVC, bei der Arbeit mit Anstrichmitteln, u. ä.) ist der Kamineinsatz
rechtzeitig, vor der Entstehung der Gefahr, außer Betrieb zu setzen. Der Kamineinsatz darf danach erst
nach gründlicher Lüftung des Raums, am besten mit Zugluft, wieder in Betrieb gesetzt werden.
Beim Betrieb ist die Zufuhr einer ausreichenden Verbrennungsluftmenge und Luft zum Lüften des Raums
sicherzustellen, vor allem bei parallelem Betrieb mit einer anderen Wärmeeinrichtung) (ca. 8 bis 15 m3 für
das Verbrennen von 1 kg Brennstoff)! Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen muss es nicht der Fall
sein! Dieses Problem wird mittels der von außen zugeführten Verbrennungsluft geregelt. Ebenfalls darf das
Gitter der Verbrennungs-, Lüftungs- und Heizluft nicht zugestellt oder verschlossen werden. Öffnen Sie die
Tür beim Zulegen des Brennstoffs stets langsam. Sie verhindern somit den Austritt von Rauch und Asche
in den Raum. Der Kamineinsatz erfordert zeitweilige Bedienung und Beaufsichtigung.
Für das Einheizen und Heizen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten benutzt werden! Es ist weiter
verboten, beliebige Kunststoffteile, Holzwerkstoffe mit chemischen Bindemitteln (Holzspanwerkstoffe,
usw.) und ebenfalls unsortierten Kommunalabfall mit Kunststoffresten zu verbrennen.
Achten Sie beim Heizen darauf, dass mit dem Kamineinsatz keine Kinder manipulieren. Der
Kamineinsatz darf nur von Erwachsenen bedient werden!
Bedienen Sie beim Betrieb alle Handgriffe und Knöpfe mit Hilfe einer Zange, eines Hakens bzw. mit der
behandschuhten Hand - Verbrennungsgefahr! Es ist verboten, auf den Kamineinsatz während des Betriebs
und solange er warm ist, beliebige brennbare Gegenstände abzulegen, die einen Brand verursachen
könnten. Lassen Sie bei dem Umgang mit dem Aschekasten und bei der Beseitigung heißer Asche erhöhte
Vorsicht walten, es besteht Verbrennungsgefahr. Heiße Asche darf nicht in Kontakt mit brennbaren
Gegenständen kommen - z. B. bei Schütten der Asche in Gefäße für den Kommunalabfall.
Bei saisonbedingter Benutzung und bei schlechten Zug- bzw. Witterungsbedingungen ist erhöhte
Aufmerksamkeit der Inbetriebnahme des Kamineinsatzes zu widmen. Bei einer längeren
Betriebsunterbrechung vor erneutem Einheizen ist zu überprüfen, ob die Rauchwege nicht verstopft sind.
Beim Betrieb und Einbau des Kamineinsatzes sind Sicherheitsvorschriften lt. DIN 06 1008/1997
einzuhalten, vor allem:
3.1 Sicherheitsabstände:
3.1.1 Sicherheitsabstand eines Kamineinsatzes im Raum von brennbaren Werkstoffen
Beim Einbau des Kamineinsatzes im Raum mit brennbaren Gegenständen der Klasse B, C und D ist der
Sicherheitsabstand gemäß DIN 06 1008/1997 von der Kamineinsatztür (Sichtfenster) 80 cm einzuhalten.
Informationen über die Brennbarkeitsstufen bestimmter Baumateriale sind der DIN EN 13 501-
1+A1/2010 und DIN 73 0810/2016 zu entnehmen. Ist es nicht möglich, den von der Norm
vorgeschriebenen Sicherheitsabstand des Kamineinsatzes von brennbaren Stoffen einzuhalten, ist eine
Schutzblende lt. 4.4.1 DIN 06 1008/1997 zu verwenden. Einstufung von Baustoffen nach der
Brennbarkeitsstufe
A1 oder A2
Granit, Sandstein, Beton, Ziegelstein e, keramische Fliesen, spez. Putz …
B
Akumin, Heraklit, Lihnos, Itaver …
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