Einleitung 22
Software von Drittanbietern
Dieses Produkt enthält Softwaremodule von Drittanbietern.
Weitere Informationen finden Sie in "ThirdPartySoftware.pdf" (Lizenzen für Software
von Drittanbietern) im thirdparty_software Ordner auf der beiliegenden CD-ROM.
Sie können die Lizenzbedingungen für jedes Modul auch im thirdparty_software/
LICENSE Ordner lesen.
■ GPL und LGPL Software Lizenzen
Dieses Produkt verwendet Software Module, die unter GPL und LGPL lizensiert sind.
Der Quellcode ist im thirdparty_software/GPL(LGPL) Ordner auf der beiliegenden
CD-ROM enthalten.
■ Software Programme, die auf der GNU General Public License
Version 2 basieren
Die Software Programme ("diese Programme") auf diesem Medium sind Freeware. Sie
können nach Bedingungen der GNU General Public License Version 2 weiterverteilen
und Änderungen vornehmen.
Jedes Programm wird in der Hoffnung, dass es von Nutzen sein wird, zur Verfügung
gestellt, aber dies ohne Gewährleistung irgendeiner Art, einschliesslich, aber ohne
darauf beschränkt zu sein, indirekter Verkäuflichkeit und Tauglichkeit für einen
bestimmten Zweck. Siehe den folgenden "Gewährleistungsausschluss" und
"Unterstützung der Software von Drittanbietern". Weitere Informationen können Sie
der GNU General Public License Version 2 entnehmen.
Gewährleistungsausschluss
DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT IST, WIRD SOWEIT
GESETZLICH ZULÄSSIG KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM
ÜBERNOMMEN. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
NIEDERGELEGT IST, MACHEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER
DRITTE DAS PROGRAMM "OHNE MÄNGELGEWÄHR", ALSO OHNE
GEWÄHRLEISTUNG, VERFÜGBAR, WEDER AUF DIREKTE NOCH AUF
INDIREKTE WEISE, EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE DARAUF
BESCHRÄNKT ZU SEIN, INDIREKTER VERKÄUFLICHKEIT UND
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SIE ÜBERNEHMEN DAS
VOLLE RISIKO HINSICHTLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DES PROGRAMMS. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT
ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE ALLE KOSTEN FÜR SERVICE, REPARATUR
ODER KORREKTUR, FALLS DIES ERFORDERLICH WIRD.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT
ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT IST, HAFTET EIN
URHEBERRECHTSINHABER ODER EIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM
GEMÄSS OBIGER ERLAUBNIS MODIFIZIERT ODER VERTREIBT, IHNEN
GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER