6 Endbenutzer-Lizenzvertrag
1. Die Vertragsparteien
1.1. Dieser Vertrag wurde von und zwischen NNG Kft. (eingetragener Sitz: 23 Bérc utca, H-1016
Budapest, Ungarn; Handelsregisternummer: 01-09-891838) als dem Lizenzgeber (nachfolgend:
Lizenzgeber) und Ihnen als dem Nutzer (nachfolgend: Nutzer; der Nutzer und der Lizenzgeber werden
gemeinsam die Parteien genannt) betreffend der Nutzung des vertragsgegenständlichen
Softwareproduktes abgeschlossen.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass dieser Vertrag stillschweigend durch konkludentes
Verhalten ohne Unterschreiben des Vertrages abgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des Softwareproduktes,
das den Gegenstand dieses Vertrages darstellt (Punkt 4), folgende Handlungen eine rechtsverbindliche
Einwilligung in die Vertragsbedingungen durch den Nutzer darstellen: jede Art der Verwendung,
Installation auf einem Computer oder anderem Gerät, Einbau eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug
sowie die Zustimmung über die während der Installation oder Verwendung der Software (nachfolgend:
Nutzung) angezeigte Schaltfläche „OK“ („Zustimmen“).
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erwerben, verwenden, auf einem Computer oder
in einem Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere Art nutzen, sind von diesem Vertrag ausdrücklich
ausgeschlossen.
3. Geltendes Recht
3.1. Für alle nicht durch diesen Vertrag geregelte Angelegenheiten gilt das Recht der Republik Ungarn,
insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn und
Gesetz LXXVI aus dem Jahre 1999 über das Urheberrecht.
3.2. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in der ungarischen Sprache aufgesetzt. Es gibt auch andere
Sprachversionen dieses Vertrages. In etwaigen Streitfällen ist der ungarische Wortlaut maßgeblich.
4. Der Vertragsgegenstand
4.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist das als Navigationshilfe dienende Softwareprodukt des
Lizenzgebers (nachfolgend: Softwareprodukt).
4.2. Das Softwareprodukt beinhaltet das zu verwendende Computerprogramm, alle dazugehörigen
Unterlagen sowie die dazugehörige Kartendatenbank und etwaige über das Softwareprodukt zugängliche
Inhalte und Dienste Dritter (nachfolgend: Datenbank).
4.3. Jegliche Art der Darstellung, Speicherung, Programmierung, einschließlich gedruckter, elektronischer
oder graphischer Darstellung, Speicherung, Quell- und Objektcode des Softwareprodukts sowie alle
anderen, noch nicht definierbaren Arten der Darstellung, Speicherung und Programmierung bzw. dazu
dienende Medien gelten als Teil des Softwareproduktes.
4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates durch den Nutzer nach Abschluss dieses Vertrages
stellen ebenfalls Teil des Softwareproduktes dar.
5. Inhaber der Urheberrechte
5.1. Der Lizenzgeber – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine
Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank, die Teil des Softwareproduktes ist, ist/sind die
im Anhang dieses Vertrages oder unter dem Menüpunkt „Info...“ des Computerprogramms ersichtliche(n)
natürliche(n) oder juristische(n) Person(en) (nachfolgend: Datenbankeigentümer). In der
Bedienungsanleitung für das Softwareprodukt ist die Menüoption, unter der alle Eigentümer der
Datenbankelemente aufgelistet sind, namentlich angeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm von
den Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die