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GARANTIEBEDINUNGEN FÜR DIE ERSTEN 24 MONATE
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben gut gewählt. Ihr Brandt- Gerät ist ein Qualitätserzeugnis – wie andere Brandt-
Geräte auch, die zur vollen Zufriedenheit ihrer Besitzer in ganz Europa arbeiten. Wenn es
doch einmal zu einer Störung kommen sollte, hilft Ihnen unser Kundendienst. Die Gerätetyp-
Nummer an Ihrem Gerät ist dann besonders wichtig, bitte nicht entfernen!
Bitte geben Sie unbedingt an:
1. Vollständige Anschrift und Telefon- Nr.
2. Gerätetyp und Seriennummer
3. Fehlerbeschreibung
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Brandt– Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
1. Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während dieser Frist
werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, d. h. Sie brauchen die Material- und
Arbeitskosten nicht zu bezahlen. Voraussetzung ist, daß das Gerät ohne besonderen
Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen)
oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte beträgt unsere Garantie jedoch nur
12 Monate. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
2. Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile
gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation oder
durch Anschluß an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedienungen. Glas-,
Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie defekte Glühlampen. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Brandt- Gerät Arbeiten vorgenommen
oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen durchgeführte
Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften einen anderen
EU-Landes.