02/09
Garantiebedingungen
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen
die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus
dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nach-
stehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 – 6) Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen wenn sie uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb von 24 Monaten – bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung innerhalb von 12 Monaten – nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw.
Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die
für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden aus chemischen
und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen
oder sachfremden Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung
gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf
Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage,
Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen
zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden,
die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können und für die unter Bezugnahme auf diese
Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle oder
unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder einzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort
können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben
genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsanrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten für Deutschland.
Für im Ausland gekaufte Geräte gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung herausgegebenen
Garantiebedingungen. Diese können Sie über Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder direkt
bei unserer Landesvertretung anfordern.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner
zur Verfügung.
Für Produktinformationen sowie Anwendungs-
und Bedienungsfragen aus Deutschland:
Bosch-Infoteam
(Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr erreichbar)