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rantieleistungen über die Arbeitszeit, die Anfahrt und über die zu ersetzenden Teile. Bei gewerblicher Nut-
zung oder gleichzusetzender Beanspruchung (z. B. Nutzung durch mehrere Familien) ist die Garantiezeit
auf 6 Monate beschränkt.
2. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachge-
mäßer Behandlung und Beachtung der gültigen Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen auf Fabrikati-
ons- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Transportschäden
müssen sofort aber spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Gerätes dem Verkäufer gemeldet
werden. Emaille- und Lackschäden werden nur dann von der Garantie erfasst, wenn sie innerhalb von 8
Tagen nach Übergabe des Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas- oder Kunststoffteile bzw. Glühlampen. Das gleiche gilt
für Schäden an wasserführenden Geräten (Waschmaschinen u. Spülmaschinen), die aufgrund von Kalk-
ablagerungen auftreten.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Im Übrigen entscheiden wir über Art und
Umfang der Garantieleistung nach Ermessen unter den z. Z. günstigsten Konditionen, wobei jedoch im
Einzelnen gilt, dass die Reparatur der Geräte in der Regel am Aufstellungsort erfolgt; ausnahmsweise
kann sie jedoch auch in den Räumen unserer Kundendienstwerkstatt durchgeführt werden. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Die Garantie gilt nur für Geräte, welche sich im Bereich der Bundesrepublik
Deutschland bzw. Österreich befinden.
4. Durch die Instandsetzung der Geräte oder Ersatz einzelner Teile wird die Garantiezeit weder verlängert
noch wird eine neue Garantiefrist für das Gerät in Gang gesetzt. Für eingebaute Ersatzteile läuft keine ei-
gene Garantiefrist.
5. Wir übernehmen keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teilen, die durch über-
mäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung auftreten. Das gilt auch bei Nichtbe-
achtung der Installations- und Bedienungsanleitung sowie bei Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen, die
nicht in unseren Listen aufgeführt sind. Bei Eingriffen in oder Veränderungen an dem Gerät durch Perso-
nen, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, erlischt der Garantieanspruch.
6. Der Endkunde hat dem Kundendiensttechniker den freien Zugriff zu dem defekten Gerät zu ermöglichen.
Evtl. Kosten, die dadurch anfallen, dass ein freier Zugriff zu dem defekten Gerät nicht möglich ist, gehen
zu Lasten des Endkunden.
7. Alle durch BOMANN zu erbringenden Leistungen bedürfen einer Prüfung bzw. den Einsatz eines BO-
MANN -Technikers oder eines durch BOMANN autorisierten Vertragspartners. Bei unnötiger oder unbe-
rechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des
Endabnehmers.
8. Die Haftung der C. BOMANN GmbH über die Garantieerklärung hinaus ist ausgeschlossen, sofern diese
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen oder Vertreter der C. BOMANN GmbH her-
beigeführt wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.