Technische Änderungen vorbehalten
59510-01 / 1003
Abhilfemöglichkeiten
1. Der Hersteller behält sich das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nachbesserung vor.
2. Reparaturen oder Abänderungen während der Garantiezeit dürfen nur durch den
autorisierten Kundendienst vorgenommen werden.
3. Als eine Nachbesserung wird der Versuch der Schadensbehebung verstanden. Erst wenn
die Schadensbehebung fehlschlägt oder ein anderer Mangel auftritt, beginnt ein neuer
Nachbesserungsversuch.
4. Bevor andere Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3 Nachbesserungsversuche zulässig.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist sie unmöglich, berechtigt dies den Käufer zur
Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder zur Herabsetzung des Kaufpreises.
Umtausch:
Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Austausch, wird die bisherige Nutzung des Gerätes in
Rechnung gestellt.
Speichergeräte:
Auf emaillierte Innenbehälter der Speichergeräte gewährt Blomberg eine Garantie von 36
Monaten ab Kaufdatum, wenn nach 2 Jahren eine ordnungsgemäße Wartung durchgeführt
wurde. Hierzu bietet der Hersteller einen Wartungsvertrag an.
Garantiebedingungen - 10/2003 - 0008902541