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Garantiebedingungen
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde;
als Käufer eines Blomberg-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Daneben räumt Ihnen Blomberg eine Garantie ein.
Für die Garantie gelten je nach Gerätetyp nachfolgende Bedingungen:
I. Garantiegruppen
1. Blomberg gewährt eine Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum auf alle Waschmaschinen,
Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellenherde, Standherde, Stand-Kühl-/Gefriergeräte sowie
Hängespeicher.
2. Auf allen anderen Einbaugeräte und auf Heißwassergeräte gewährt Blomberg eine Garantie von 12
Monaten ab Kaufdatum.
3. Bei gewerblicher Nutzung oder dieser gleichzustellender Nutzung z.B. in Hotels, Pensionen oder
Gemeinschaftsanlagen, beträgt die Garantiezeit 6 Monate für alle Produkte.
4. Auf emaillierte Innenbehälter der Speichergeräte gewährt Blomberg eine Garantie von 36 Monaten ab
Kaufdatum, wenn nach 2 Jahren eine ordnungsgemäße Wartung durchgeführt wurde. Hierzu bietet
Blomberg einen Wartungsvertrag an.
II. für alle Garantiegruppen gelten weiterhin nachfolgende allgemeine Bedingungen:
1. Der Kaufbeleg dient als Garantienachweis.
2. Während der Garantiezeit beseitigt Blomberg die nachweislich durch Material- oder Fertigungsfehler
auftretenden Schäden oder Mängel am Gerät, wenn diese innerhalb 14 Tagen nach Feststellung durch
den autorisierten Kundendienst und innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden.
3. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiefrist weder für das Gerät noch für
neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Blomberg.
4. Ausgeschlossen von der Garantie sind die Schäden oder Mängel, die aus folgenden Ursachen
entstehen:
- nicht vorschriftsmäßige Installation, z.B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften
- fehlerhafte Aufstellung, z.B. Nichtbeachtung der Einbau- /Installationsvorschriften,
- unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z.B. Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen,
- äußere Einwirkung
Reparaturen oder Abänderungen während der Garantiezeit dürfen nur durch den Blomberg-Kundendienst
oder von autorisierten Fachhändlern vorgenommen werden.
5. Die Behebung der garantiepflichtigen Mängel erfolgt innerhalb der 6 Monate ab Kaufdatum ohne jede
Berechnung. Danach werden anteilige Wegezeiten und Anfahrtskosten des Kundendienstpersonals
berechnet.
6. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist sie unmöglich, berechtigt dies den Käufer zur
Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder zur Herabsetzung des Kaufpreises.
Bei kundendienst-Anforderungen bzw. für die Bestellung von Sonderzubehör und Ersatzteilen wenden Sie
sich bitte an:
Blomberg-Vertriebsgesellschaft mbH -
Zentralkundendienst - Postfach 1251 - 59202 Ahlen
Telefax: 02382 / 780-213
Abteilung Hausgeräte Telefon: 02382 / 780-246(287)
Abteilung Heißwasser Telefon: 02382 / 780-208(368)
Abteilung Ersatzteilversand Telefon: 02382 / 780-245(292)