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13. ENTSORGEN
Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Haus-
müll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Mög-
lichkeit bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
Danach entsorgen Sie sie bitte umweltge-
recht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungs-
richtlinie 2012/19/EU – einer geordneten
Entsorgung zugeführt werden. Kunststoffe
und Elektronikteile müssen einer Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen
Entsorgungsstelle.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt wer-
den. Zu diesem Zweck stehen im batterievertreibenden
Handel sowie bei den kommunalen Sammelstellen ent-
sprechende Behälter zur Batterie-Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien
und Akkus bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde, Ihres
Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonen-
den Entsorgung zugeführt werden. Batterien und Akkus,
die mit den aufgeführten Buchstaben versehen sind, bein-
halten u. a. folgende Schadstoffe: Cd (Cadmium),
Hg(Quecksilber), Pb (Blei).
RXK_1626_A6.book Seite 31 Donnerstag, 14. April 2016 9:12 21