Hydraulikholzspalter
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5. Bedienung
5.1 Schutzbügel montieren
Vor der ersten Inbetriebnahme des Holzspalters müssen die
Schutzbügel an die Betätigungsarme angebaut werden.
Aus Transportgründen sind diese nur vormontiert, d.h. sie
sind mit einer Schraube am Betätigungsarm angeschraubt.
Befestigen Sie die Schutzbügel mit je zwei Schrauben am
Betätigungsarm (siehe Bild "Schutzbügelbefestigung").
Ziehen Sie die beiden Schrauben fest an.
5.2 Hinweise zur Hydraulik
Der Hydrauliköltank befindet sich im Fußteil des Holzspalters.
Der Öltank wird vom Werk mit Hydrauliköl gefüllt.
Wenn der Holzspalter beim Transport sehr weit nach hinten gekippt wird, ist darauf zu achten, dass aus
dem Einfüllstutzen Öl austreten kann.
Bei niedrigen Temperaturen ist das Öl in der Hydraulikanlage noch sehr zähflüssig. Das sofortige Arbeiten
(Spalten) bei solchen Temperaturen kann zu Schäden an der Hydraulikanlage führen.
Um einen einwandfreien Betrieb der Hydraulikanlage zu gewährleisten, sollte der Spalter bei niedrigen
Temperaturen erst einige Zeit im Leerlauf betrieben werden, damit sich das Hydrauliköl erwärmen kann.
Die Einstellung des Steuerventiles wird vom Herstellerwerk aus vorgenommen, weitere Einstellungen
sind nicht nötig.
5.3 Überprüfung der Zweihandsteuerung
Die Holzspalter sind mit einer mechanischen Zweihandsteuerung ausgerüstet. Diese dient dazu, dass der
Bediener beim Arbeiten mit der Maschine auf keinen Fall in den Spaltbereich fassen kann.
Vor jedem Betrieb ist die Zweihandsteuerung zu überprüfen.
Um den Spaltvorgang zu starten, müssen beide Bedienhebel nach unten gedrückt werden:
Der Spaltkeil fährt nach unten.
Beim Loslassen von einem Bedienhebel wird der Spaltvorgang gestoppt:
Der Spaltkeil muß in seiner Stellung verbleiben und darf nicht nach unten fahren oder in seine
Ausgangstellung zurückkehren.
Beim Loslassen von beiden Bedienhebel fährt der Spaltkeil wieder in seine Ausgangstellung:
nach oben zurück.
Wird nur ein Bedienhebel betätigt, darf der Spaltkeil nicht nach unten fahren.
Beim Loslassen der Bedienhebel müssen sich diese selbstständig wieder in ihre Ausgangslage
zurückstellen.
5.4 Hinweise zur Inbetriebnahme
Vor jeder Inbetriebnahme des Holzspalters muß dieser auf äußere Schäden überprüft werden.
Die Hydraulikschläuche und sämtliche Verbindungsstellen an der Hydraulikanlage müssen kontrolliert
werden, um eventuelle undichte Stellen zu erkennen und zu beseitigen.
Alle Sicherheitseinrichtungen müssen an der Maschine angebracht sein. Sie dürfen nicht entfernt
oder unbrauchbar gemacht werden.
Sollten Störungen oder Mängel auftreten, darf die Maschine nicht in Betrieb genommen werden
bis diese abgestellt sind.