779518
73
Zoom out
Zoom in
Previous page
1/81
Next page
DEUTSCHDEUTSCH TREKKING UND TREKKING-PEDELEC | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNGORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG | TREKKING UND TREKKING-PEDELEC
b ca e fd
Beleuchtung, Rückstrahler
Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist (Art. 41 SVG; Art. 30 und
39 VRV626), mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuch-
tenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein (a). Diese Lichter müssen nachts bei guter
Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.
Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
An Fahrrädern müssen mindestens ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter
Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein. Die
Rückstrahler müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m im Scheine eines Motor-
fahrzeug-Fernlichts sichtbar werden.
Die Pedale müssen vorn und hinten Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von
mindestens 5 cm2 tragen. Ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale und
dergleichen.
Warnvorrichtung
Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder
Führerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare Glocke (b) aufweisen; andere
Warnvorrichtungen sind untersagt.
IN DEUTSCHLAND
Die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt die Brems- und Beleuch-
tungsanlage fest und schreibt eine hell tönende Glocke vor. Darüber hinaus ist jeder
Fahrradfahrer verpflichtet, sein Fahrrad in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen
Zustand zu halten. Das heißt im Einzelnen:
Bremsanlage
Ein Fahrrad muss mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen aufweisen, eine am Vorder- und eine am Hinterrad. Die Art ist nicht
verbindlich geregelt, es gibt Felgen-, Trommel- und Scheibenbremsen (c).
Lichtanlage
Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein amtliches Prüfzeichen
haben. Erkennbar ist dies an einer Schlangenlinie mit dem Buchstaben K und einer
Prüfnummer (d). Nur amtlich geprüfte Beleuchtungseinrichtungen dürfen im Straßen-
verkehr eingesetzt werden.
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuchtungseinrichtungen vor:
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einer Lichtmaschine (e), deren
Nennleistung mindestens drei Watt und deren Nennspannung sechs Volt beträgt
oder einer Batterie mit einer Nennspannung von sechs Volt (Batterie-Dauer-
beleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespender als Energiequelle
ausgerüstet sein.
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein.
- Eine Rückleuchte für rotes Licht muss in einer Höhe von mindestens 25 cm über
der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.
- Die Mitte des Lichtkegels des vorderen Scheinwerfers darf höchstens 10 m vor
dem Fahrrad auf die Fahrbahn treffen.
- Die Beleuchtungseinrichtungen müssen fest angebracht sein.
Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende
Reflektoren fest montiert sein:
- Vorne ein möglichst großflächiger weißer Strahler, der mit dem Scheinwerfer
kombiniert sein kann.
- Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler, davon ein Großflächenrückstrahler mit
Z-Markierung. Die Rückleuchte darf mit einem der Strahler kombiniert sein.
- Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert angebracht sein
müssen.
- Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über den gesamten Laufrad-
umfang in den Speichen, an den Seitenwänden der Bereifung oder an den Felgen
verwendet werden.
- Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten gerichtet sind.
Ergänzend dürfen Sie eine Stand- bzw. Akku-/Batteriebeleuchtung (f) montieren. Sie
muss ebenfalls die Prüfzeichen haben.
Neuregelung der Fahrrad-Sicherheitsvorschriften
Der § 67 der StVZO wird in absehbarer Zeit geändert. Verfolgen Sie die Tagespresse
oder fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler, ab wann die neuen Bestimmungen gültig
werden. Änderungen betreffen z.B. den Anhängerbetrieb.
| 144 145 |
73


Need help? Post your question in this forum.

Forumrules


Report abuse

Libble takes abuse of its services very seriously. We're committed to dealing with such abuse according to the laws in your country of residence. When you submit a report, we'll investigate it and take the appropriate action. We'll get back to you only if we require additional details or have more information to share.

Product:

For example, Anti-Semitic content, racist content, or material that could result in a violent physical act.

For example, a credit card number, a personal identification number, or an unlisted home address. Note that email addresses and full names are not considered private information.

Forumrules

To achieve meaningful questions, we apply the following rules:

Register

Register getting emails for Bergamont TREKKING - 2019 at:


You will receive an email to register for one or both of the options.


Get your user manual by e-mail

Enter your email address to receive the manual of Bergamont TREKKING - 2019 in the language / languages: German as an attachment in your email.

The manual is 6.12 mb in size.

 

You will receive the manual in your email within minutes. If you have not received an email, then probably have entered the wrong email address or your mailbox is too full. In addition, it may be that your ISP may have a maximum size for emails to receive.

Others manual(s) of Bergamont TREKKING - 2019

Bergamont TREKKING - 2019 User Manual - English - 79 pages

Bergamont TREKKING - 2019 User Manual - French - 80 pages


The manual is sent by email. Check your email

If you have not received an email with the manual within fifteen minutes, it may be that you have a entered a wrong email address or that your ISP has set a maximum size to receive email that is smaller than the size of the manual.

The email address you have provided is not correct.

Please check the email address and correct it.

Your question is posted on this page

Would you like to receive an email when new answers and questions are posted? Please enter your email address.



Info