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BENNING ST 750 A
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19. Fachbegriffe
Schutzmaßnahmen
Bei den Prüfabläufen wird von der vorhandenen Schutzmaßnahme des
Prüflings ausgegangen, deren Wirksamkeit an dem jeweiligen berühr-
baren leitfähigen Teil nachzuweisen ist. Bei dem Gerätetester BENNING ST
750A werden folgende Einteilungen vorgenommen:
Geräte mit Schutzleiteranschluss (SK I)
Die aktiven Teile des Gerätes sind gegen direktes Berühren geschützt.
Durch Anschluss der berührbaren leitenden Gehäuseteile an den
Schutzleiter werden diese in die Schutzmaßnahme beim indirekten
Berühren (Fehlerschutz) der Anlage einbezogen. Der Fehlerstrom wird
über die Schutzleiterstrommessung erfasst. Das Gerät kann auch be-
rührbare leitfähige Teile besitzen, die nicht mit dem Schutzleiter ver-
bunden sind. Der Fehlerstrom wird zusätzlich über die Berührungsstrom-
messung erfasst. Das Gerät verfügt über einen Schutzleiteranschluss
(Schutzkontakt-Stecker).
Geräte ohne Schutzleiteranschluss (SK II)
Aktive Teile werden durch eine verstärkte oder doppelte Isolierung ge-
trennt (Basisisolierung und zusätzliche Isolierung). Damit ist der Schutz
gegen direktes Berühren gesichert. Der Schutz bei indirektem Berühren ist
ebenfalls gegeben, da ein Isolationsfehler praktisch unmöglich gemacht
wird. Solche Geräte können trotzdem berührbare metallische Gehäuse-
teile aufweisen. Geräte der Schutzklasse II besitzen einen Netzstecker
ohne Schutzkontakt.
Geräte an Schutzkleinspannungs-Stromkreisen (SK III)
Geräte der Schutzklasse III werden nur an Schutzkleinspannungs-
Stromkreisen angeschlossen - SELV / PELV. Der Schutz gegen gefährliche
Körperströme wird durch die geringe Spannung und die sichere Trennung
zu anderen Stromkreisen erreicht.
19.1. Fachbegriffe nach DIN VDE 0701-0702
Instandsetzung
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen
Mitteln eines Systems.
Änderung
Ein nach Herstellerangaben zulässiger Eingriff in das Gerät.
Elektrofachkraft
Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen
kann.
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen
Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls anlernt sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet wurde.
Befähigte Person
Eine befähigte Person im der Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist
eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeit-
nahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur
Prüfung von Arbeitsmitteln verfugt. Gemäß der Technischen Regel für
Betriebssicherheit „Befähigte Personen - Besondere Anforderungen -
Elektrische Gefährdungen - TRBS 1203 muss die befähigte Person für die
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) zum
Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische
Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüf-
aufgabe vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen. Als
Berufserfahrung gilt eine mindestens einjährige Erfahrung mit der
Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen
Arbeitsmitteln und/oder Anlagen. Sie muss für die vorgesehene Prüfung
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel über die im Einzelnen
erforderlichen Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten elektro-
technischen Regeln verfugen und ihre Kenntnisse aktualisieren. Aus dieser
Forderung ist ersichtlich, dass zur sicherheitstechnischen Beurteilung orts-
veränderlicher elektrischer Betriebsmittel dem Grundsatz nach die
Qualitätsmerkmale einer Elektrofachkraft vorliegen müssen.
Prüfung
Prüfung erstreckt sich auf Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des
Istzustandes der Sicherheit des Gerätes.
Wiederholungsprüfung
Eine Wiederholungsprüfung ist eine Prüfung in bestimmten Zeitabständen,
die dem Nachweis der elektrischen Sicherheit dient.
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