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SICHERHEITSHINWEISE
j. Wenn die Zylinder korrekt befüllt sind und der Vorgang abgeschlossen ist, stellen Sie sicher, dass die
Zylinder und die Ausrüstung sofort aus dem Bereich entfernt werden und dass alle Trennventile der
Ausrüstung geschlossen sind.
k. Das wiedergewonnene Kältemittel darf nicht in eine andere Kälteanlage gefüllt werden, bevor es nicht
gereinigt und geprüft wurde.
14. Etikettierung
Die Anlage muss so etikettiert werden, dass die Außerbetriebnahme und Entleerung
des Kältemittels angezeigt sind. Das Etikett muss datiert und signiert sein. Alle Etiketten der Anlage müssen
aussagen, dass die Anlage entzündliches Kältemittel enthält.
15. Wiedergewinnung
Beim Ablassen von Kältemittel aus einem System - entweder für Wartungszwecke oder für eine
Außerbetriebnahme - wird stets eine gute Praxis empfohlen, damit alle Kältemittel auf sichere Weise
entfernt werden. Beim Leiten des Kältemittels in die Zylinder muss sichergestellt sein, dass nur geeignete
Auffangzylinder
verwendet werden. Stellen Sie sicher, dass die korrekte Anzahl von Zylindern zum Halten der
Gesamtbefüllmenge des Systems verfügbar ist. Alle Zylinder, die verwendet werden sollen, müssen für die
Wiedergewinnung von Kältemittel ausgelegt und für dieses Kältemittel etikettiert sein (d.h. Spezialzylinder
für die Wiedergewinnung von Kältemittel). Die müssen komplett sein mit Überdruck-Entlastungsventil und
den zugehörigen Trennventilen und in gutem Zustand sein. Leere Auffangzylinder müssen entleert und
nach Möglichkeit vor Beginn der Wiedergewinnung gekühlt werden. Die Ausrüstung zum Auffangen des
Kältemittels muss in gutem Betriebszustand sein.
Die zugehörigen schriftlichen Anweisungen dafür müssen zur Hand sein und für die Wiedergewinnung
von entzündlichen Kältemitteln geeignet sein. Zusätzlich dazu muss ein Satz kalibrierter
Wägeskalen verfügbar sein, der sich in gutem Betriebszustand befindet. Die Schläuche müssen
mit leckfreien Trennkupplungen komplettiert und in gutem Zustand sein. Vor der Benutzung der
Wiedergewinnungsmaschine muss geprüft werden, ob sich diese in einem guten Zustand befindet
und korrekt gewartet wurde und ob alle damit in Verbindung stehenden elektrischen Komponenten
so abgedichtet sind, dass eine Entzündung im Fall der Freisetzung von Kältemittel ausgeschlossen
ist. Bitte konsultieren Sie bei Zweifeln Ihren Hersteller. Das wiedergewonnene Kältemittel muss dem
Kältemittellieferant in den korrekten Auffangzylindern zurück gegeben werden und der entsprechende
Lieferschein für die Transferierung von Sondermüll ausgestellt werden. Mischen Sie niemals verschiedene
Kältemittel in Wiedergewinnungs-/Auffangeinheiten und ganz besonders keinesfalls in den Zylindern.
Falls Kompressoren oder Kompressoröle entfernt werden müssen, muss sichergestellt werden, dass
diese auf ein akzeptables Maß entleert wurden, um sicherzustellen, dass kein entzündliches Kältemittel
im Schmiermittel bleibt. Der Entleerungsvorgang muss vor der Rückgabe der Kompressoren an
die Lieferanten erfolgen. Zur Beschleunigung dieses Prozesses darf nur die elektrische Heizung des
Kompressorgehäuses genutzt werden. Wenn das Öl aus dem System abgezogen ist, muss dieses auf
sichere Weise erfolgen. Beim Umzug oder bei einer Neupositionierung der Klimaanlage müssen für die
Trennung und Neuinstallation der Anlage erfahrene Servicetechniker dazu gezogen werden. Stellen
bzw. legen Sie keinesfalls andere elektrische Produkte oder Haushaltsgegenstände unter das Innengerät
oder unter das Außengerät. Kondenswasser, das aus dem Gerät tropft, kann dieses nass machen und
Schäden oder Fehlfunktionen an Ihrem Eigentum verursachen. Decken Sie die Belüftungsöffnungen des
Gerätes nicht ab und stellen Sie diese nicht zu. Das Gerät muss in einem gut belüfteten Bereich gelagert
werden, dessen Raumgröße dem für den Vorgang vorgeschriebenen Raumbereich entspricht. Das
Gerät muss in einem Raum ohne dauerhaft betriebene offene Flammen (wie beispielsweise eine aktives
Gasgerät) und ohne Zündquellen (wie beispielsweise eine aktive elektrische Heizung) gelagert werden.
Wiederverwendbare mechanische Verbinder und aufgeweitete Fugen sind nicht zulässig.
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