81
der Arbeitslohn auf Rechnung des Herstellers.
4.3. Kosten für den Transport des Fahrrads und/oder Teilen von und zu
Batavus B.V. gehen auf Rechnung des Eigentümers, es sei denn,
das betroffene Teil kommt für Garantieleistung in Betracht.
4.4. Wenn ein bestimmtes Teil für Garantieleistung in Betracht kommt
und das Original nicht mehr lieferbar ist, sorgt Batavus B.V. für eine
mindestens gleichwertige Alternative.
Artikel 5 Geltendmachung von Ansprüchen
5.1. Ansprüche unter dieser Garantie müssen durch die Übergabe des
Fahrrads oder des betreffenden Teils zur Inspektion bei dem Batavus
Händler, bei dem das Fahrrad gekauft wurde, geltend gemacht werden.
Zugleich muss dem Händler der Kaufnachweis sowie der mit dem
Fahrrad gelieferte Eigentumsnachweis übergeben werden.
5.2. Wenn der Eigentümer umgezogen ist oder es den Händler nicht
mehr gibt, nennt Batavus B.V. auf entsprechende Anfrage den
nächstgelegenen Batavus Händler.
Artikel 6 Haftung
6.1 Ein von Batavus B.V. anerkannter Garantieanspruch bedeutet nicht
automatisch, dass Batavus B.V. auch die Haftung für eventuell erlittene
Schäden akzeptiert. Die Haftung von Batavus B.V. erstreckt sich
niemals weiter, als es in diesen Garantiebestimmungen beschrieben
ist. Jede Haftung von Batavus B.V. für Folgeschäden wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Das in dieser Bestimmung Gesagte gilt nicht,
wenn und insofern sich solches aus einer zwingenden rechtmäßigen
Rechtsbestimmung ergibt.
Gesetzliche Anforderungen
Gemäß der europäischen Gesetzgebung ist das beschriebene Fahrzeug
ein Fahrrad, da es die folgenden Anforderungen erfüllt:
• Ab 6 km/h ist die Unterstützung nur aktiv, wenn der Fahrer selbst in die
Pedale tritt.
• Die Unterstützung ist aktiv bis zu einem Maximum von 25 km/h.
• Die gelieferte Motorleistung beträgt maximal 250 Watt.