9. Entsorgung des Produktes
Der Abriss und die Entsorgung des Ofens liegen in der alleinigen Verantwortung des Eigentümers,
der sich an die in seinem Land geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Umweltschutzbestimmungen
halten muss. Am Ende seiner Nutzungsdauer darf das Produkt nicht mit dem Siedlungsabfall
entsorgt werden. Es kann bei den von den lokalen Behörden eingerichteten getrennten
Sammelstellen oder bei Einzelhändlern, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Indem
Sie das Produkt getrennt entsorgen, können Sie mögliche negative Folgen für Umwelt und
Gesundheit vermeiden, die sich aus einer unsachgemäßen Entsorgung ergeben, und Sie können
die Materialien, aus denen es besteht, zurückgewinnen und so erhebliche Energie- und
Ressourceneinsparungen erzielen.
Die Hauptbestandteile des Geräts und die Anweisungen für ihre korrekte Trennung und
Entsorgung am Ende ihrer Nutzungsdauer:
GLASKERAMIK: Wertstoff- oder Recyclinghof
GLASFASER: Wertstoff- oder Recyclinghof
GUSS: Wertstoff- oder Recyclinghof
STAHL, STAHL LACKIERT,
EDELSTAHL, EMAILLIERTER STAHL: Wertstoff- oder Recyclinghof
KUNSTSTOFFTEILE: Wertstoff- oder Recyclinghof
SCHAMOTTE / VERMICULITE: Baustellen-Restabfälle auf
der Müllumladestation