5. Aufstellung und Anschluss an den Schornstein
5.1 Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte bei der Aufstellung des Herdes die örtlichen baurechtlichen und
baupolizeilichen Vorschriften.
Es ist daher zweckmäßig, den Herd von einem Fachmann aufstellen zu lassen und vorher den
Schornsteinfeger um Rat zu fragen.
Der Herd wird mit einem Ofenrohr von 120 mm Durchmesser an einen bestehenden Schornstein
angeschlossen.
Der senkrechte Teil des Rohres soll nicht länger als einen Meter sein. Die Verbindungsstellen
sind abzudichten.
Es ist darauf zu achten, dass das Ofenrohr nicht in den freien Querschnitt des Schornsteines
hineinragt.
Durch den Schornsteinfeger ist zu bestätigen, dass die für die Verbrennung benötigte
Luftmenge, insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen, ausreichend ist.
Die abgesaugte Luftmenge durch Dunstabzugshauben mit Abluftbetrieb ist zu berücksichtigen.
Fensterkippschalter ist vorzuziehen.
Achtung:
- Dieses Gerät ist für eine freistehende Aufstellung vorgesehen!
Sollte ein An- oder Einbau in die Küchenzeile vorgenommen werden, ist vorher die
Genehmigung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers einzuholen. Baulich passende
Abstandsverbinder als belüfteter Strahlungsschutz können optional zu dem Herd bestellt
werden.
- Das Aufbewahren von leicht entzündbaren Gegenständen im unteren Einschub ist verboten.
5.2 Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung und aufgrund der
Typprüfung sind:
- lufttrockenes, naturbelassenes Scheitholz
(frisch geschlagenes Holz sollte mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden)
Untersagt ist:
Die Verbrennung von Abfällen sowie ungeeigneten und unzulässigen Brennstoffen, wie z.B.
Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, Kohlegrus, feuchtes oder mit
Holzschutzmittel behandeltes Holz, Papier und Pappe.