1. Allgemeines
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Der Beistellherd wurde nach DIN EN 12815:2001/AC:2006 und DIN EN
12815:2001/A1:2004/AC:2007 geprüft und erfüllt die Anforderungen der
Festbrennstoffverordnung der Stadt Aachen 1. Stufe und 2. Stufe der 1.BlmschV
Deutschlands sowie der Lufteinhalte-Verordnung der Schweiz.
Der Beistellherd HKK 32/60 kann mit Flach- und Füllschachtfeuerung betrieben werden
und ist sowohl zum Kochen als auch zur Raumheizung der Küche geeignet.
Die Dimensionierung des Feuerraumes ermöglicht die Verwendung von Scheitholz bis
zu einer maximalen Länge von 308 mm.
2. Gerätesicherheitsgesetz
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Nach dem Gerätesicherheitsgesetz ist der Erwerber und Betreiber eines Herdes
verpflichtet, sich über die richtige Handhabung zu informieren.
3. Transport
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Der Herd wird einzeln auf einer Transportpalette mit Pappe und Kantenschutz verpackt
ausgeliefert. Der Herd ist sorgfältig zu transportieren und darf dabei weder gestürzt,
gekantet oder gar auf den Kopf gestellt werden.
Beim Transport ist der Herd mit der Seitenwand auf eine Karre (Kennzeichnung auf
Karton beachten) zu nehmen. Erfolgt der Transport ohne Verpackung, ist zwischen Karre
und Herd eine weiche Lage (Pappe, Filz o. ä.) zu legen.
Risse in der Schamotteauskleidung sind kein Grund zur Beanstandung. Sie können mit
Lehm oder Schamottemörtel ausgeschmiert werden.