5. HERDAUFSTELLUNG
Beim Auspacken des Herdes ist eine detaillierte Überprüfung des Herdes auf mögliche
Transportschäden notwendig. Etwaige Schäden müssen sofort beanstandet werden.
Bei der Aufstellung des Herdes müssen alle lokalen, nationalen und europäischen Gesetze
und Normen befolgt werden.
Da auf den Außenteilen des Herdes hohe Temperaturen auftreten, darf dieser nicht in
unmittelbarer Nähe von Holzelementen, Kühlgeräten, Kunststoffmöbelteilen und anderen
brennbaren Materialien aufgestellt werden.
Der Mindestabstand des Herdes zu umgebenden Elementen beträgt 50 cm und zu brennbaren
Materialien 80 cm.
Bei einem Bodenbelag aus leicht brennbaren Materialien (Holz, Laminat, etc.) ist zum Schutz
die Aufstellung auf einer nichtbrennbaren Unterlage notwendig. Diese muss vom Herd
seitlich um mindestens 10 cm und auf der Vorderseite um mindestens 50 cm herausragen.
Des Gewichts wegen muss der Herd auf einer Unterlage mit genügender Tragfähigkeit
aufgestellt werden.
Der Herd wird über den Rauchrohrstutzen mit dem Schornstein verbunden. Der
Rauchrohrstutzen befindet sich entweder auf der Rückseite, seitlich oder auf der Oberseite
des Herdes.
Es muss sichergestellt werden, dass der Anschluss vom Herd zum Schornstein fest
verbunden und dicht ausgeführt worden ist.
Das Rauchrohr muss richtig mit dem Schornstein verbunden sein und darf den erforderlichen
Querschnitt, der zur Erreichung des notwendigen Rauchgasstroms erforderlich ist, nicht
reduzieren.
WICHTIG!
Ventilatoren, die aus dem Raum in dem der Herd aufgestellt worden ist Luft ansaugen
(Dunstabzugshaube), können dazu führen, dass Rauchgase aus dem Herd in den Raum
gelangen. In diesem Fall muss frische Luft direkt in den Herd geführt werden.
Es wird empfohlen die Frischluftöffnung im Bereich der Bodennähe des Raums anzusetzen.
Dabei ist es notwendig den Eingang zur Öffnung mit einem Gitter zu versehen.