Das Bundesimmissionsschutzgesetz verbietet z.B. folgende Brennstoffe in Ihrem Kaminofen
zu verwenden:
Feuchtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Lackiertes oder kunststoffbeschichtetes Holz
Feinhackschnitzel
Rinden- oder Spanplattenabfälle
Kohlengruß
Abfälle
Papier und Pappe (außer zum Anzünden)
Ein Kaminofen ist keine Müllverbrennungsanlage! Deshalb ist das Verbrennen von
jeglichem Müll verboten. Sie schaden sonst der Umwelt und Ihrem Kaminofen.
Verwenden Sie nur gut getrocknetes, geeignetes Holz und, wenn genannt,
Braunkohlebriketts.
Brennstoffmengen:
Legen Sie nur die Brennstoffmengen auf, die Sie für Ihren Wärmebedarf tatsächlich
benötigen, so vermeiden Sie unnötige Emissionen.
Zum Erreichen der Nennwärmeleistung Ihres Kaminofens benötigen Sie ca. 2 kg Holz. Genaue
Angaben dazu finden Sie im beigefügten Datenblatt „Technische Informationen“.
Ihr Kaminofen ist eine Zeitbrandfeuerstätte. Eine Auflage Holz ist – abhängig von der
Witterung, dem Schornsteinzug, der Holzqualität und der Stellung der Luftschieber – nach
etwa 30 bis 45 Minuten bis auf die Grundglut abgebrannt.