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Anhänge | V90 Bedienungshandbuch
c. In den Niederlanden wird dieser Kanal für die Kommunikation vor
Ort bei Sicherheitsoperationen auf Nordsee, Ijsselmeer, Waddenzee,
Ooster- und Westerschelde verwendet.
d. Dieser Kanal darf außerdem für Lotsenbetrieb, Vertäuung, Schlepp-
schifffahrt und andere nautische Zwecke verwendet werden.
e. Dieser Kanal ist der erste Kanal für die Kommunikation von Schiff
zu Schiff, sofern die zuständige Behörde keinen anderen Kanal
bestimmt hat. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern
darf die Ausgangsleistung bis zum 1. Januar 2005 auf einen Wert
zwischen 6 und 25 W eingestellt werden.
f. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern wird dieser Kanal
für die Servicekategorie „Ship-to-Port“ (Schiff zu Hafenbehörden)
verwendet.
g. In den Niederlanden wird dieser Kanal von der
nationalen Küstenwache für die Kommunikation bei
Ölverschmutzungsoperationen in der Nordsee und für
Sicherheitsmeldungen für Nordsee, Waddenzee, Ijsselmeer, Ooster-
und Westerschelde verwendet.
h. Dieser Kanal darf nur für die Kommunikation der Servicekategorie
„On Board“ (An Bord) verwendet werden.
i.
Dieser Kanal darf nur für die Kommunikation zwischen Hochsee-
schiffen und beteiligten Küstenstationen im Fall von Notruf- und
Sicherheitskommunikation in den maritimen Seebereichen verwendet
werden. In den unter Anmerkung 2 genannten Ländern kann dieser
Kanal für Notruf, Sicherheit und Funkrufe verwendet werden.
j. Die Ausgangsleistung sollte automatisch auf einen Wert zwischen
0,5 und 1 W reduziert werden.
k. Dieser Kanal kann für Kommunikation mit sozialem Charakter
verwendet werden.
l. In den Niederlanden und in Belgien darf dieser Kanal für die
Übermittlung von Meldungen bezüglich Bunkerung und
Verproviantierung genutzt werden. Die Ausgangsleistung muss
manuell auf einen Wert zwischen 0,5 und 1 W reduziert werden.
m. Dieser Kanal kann auch für öffentliche Kommunikation verwendet
werden.
n. Dieser Kanal wird für ein automatisches Schiffsidentifizierungs- und
Schiffsüberwachungssystem (AIS) verwendet, das in der Lage ist,
den weltweiten Betrieb auf See und den Binnenschifffahrtswegen
abzudecken.