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Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik
Österreich sowie der EU .
1. Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch die Austria
Email AG (im folgenden AE A G genannt) ist die Vorlage der bezahlten
Rechnung für den Ankauf des Gerätes , für welches die Garantieleistung in
Anspruch genommen wird, wobei die Identität des Gerätes hinsichtlich Type
und F abrikationsnummer aus der Rechnung hervorgehen muss und vom
Anspruchswerber vorzuweisen ist. Es gelten ausschließlich die AGB sowie V er-
kaufs- und Lieferbedingungen der AE AG .
2. Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des
beanstandeten Gerätes müssen, soweit gesetzlich bzw . wie in der Monta-
ge- und Bedienungsanleitung vorgeschrieben, durch einen konzessionierten
Elektrofachmann bzw . Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen
V orschriften erfolgt sein. Der Speicher (ohne Außenmantel oder Kunststoff-
Außenmantel) muss vor Sonneneinstrahlung geschützt werden, um eine Ver -
färbung des PU-Schaums und eine mögliche V erwerfung von Kunststoffteilen
zu vermeiden.
3. Der Raum, in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage
des Gerätes hat an einem Ort zu erfolgen mit dem billigerweise zu rechnen
ist, d. h. das Gerät muss für den F all einer notwendigen Wartung, Reparatur
und eventuellem Austausch problemfrei zugänglich und austauschbar sein.
Die K osten für notwendige Änderungen der baulichen Gegebenheiten (z. B . zu
schmale T üren und Durchgänge) unterliegen nicht der ausgelobten Garantie
und Gewährleistung und werden daher seitens der AE AG abgelehnt. Bei
Aufstellung, Montage und Betrieb des Warmw asserbereiters an ungewöhn-
lichen Orten (z. B . Dachböden, Wohnräume mit w asserempfindlichen Böden,
Abstellräume usw .), ist ein eventueller Wasseraustritt zu berücksichtigen und
damit eine V orrichtung zum Auffangen und Ableiten des austretenden Wassers
vorzusehen, um damit Sekundärschäden im Sinne der Produkthaftung zu
vermeiden.
4. In folgenden Fällen erlischt jeglicher Garantieanspruch: Nicht ordnungsgemäßer
T ransport, normale Abnützung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung,
Gewaltanwendung jeder Art, mechanische Beschädigung, Schäden durch
F rost oder durch auch nur einmalige Überschreitung des am Leistungsschild
angegebenen Betriebsdruck es, V erwendung einer nicht der Norm entsprechen-
den Anschlussgarnitur oder nicht funktionsfähiger Speicheranschlussgarnitur
sowie ungeeigneter und nicht funktionsfähiger Gebrauchsarmaturen. Bruch
von Glas- und Kunststoffteilen, eventuelle F arbunterschiede, Schäden durch
unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch Nichtbeachtung der Montage-
und Bedienungsanleitung (Bedienungs- und Installationsanleitung), Schäden
durch äußeren Einfluss , Anschluss an falsche Spannung, K orrosionsschäden
in F olge von aggressivem – nicht zum T rinkwassergenuss geeigneten –
W asser entsprechend der nationalen V ors chriften (z. B . der österreichischen
T rinkwasserverordnung TWV – BGBI. II Nr . 304/2001), Abweichungen der tat-
sächlichen T rinkwassertemperatur an der Speicherarmatur zur angegebenen
W armwassertemperatur von bis zu 10 °K (Hysterese des Reglers und mögliche
Abkühlung durch Rohrleitungen), zu geringer Leitwert des Wassers (mind. 150
μs/cm), betriebsbedingter Verschleiß der Magnesiumanode (V erschleißteil),
natürliche Kalksteinbildung, Wassermangel, F euer , Hochw asser , Blitzschlag,
Überspannung, Stromausfall oder andere höhere Gewalten. Einsatz von nicht
originalen und firmenfremden K omponenten wie z. B . Heizstab , Schutzanode,
T hermostat, Thermometer , Rippenrohrw ärmetauscher , usw ., gegenüber dem
Speicher unisoliert eingebrachte Bauteile , F remdkörpereinschwemmungen
oder elektrochemische Einflüsse (z. B . Mischinstallationen), Nichtbeachtung
der Planungsunterlagen, nicht rechtzeitige und dokumentierte Erneuerung
der eingebauten Schutzanode , fehlende oder unsachgemäße Reinigung und
Bedienung sowie solche Abweichungen von der Norm, die den Wert oder die
Funktionsfähigk eit des Gerätes nur geringfügig mindern. Grundsätzlich sind
auch alle V orschriften entsprechend der ÖNORM B 2531, der DIN 1988 (EN
806), DIN 1717, VDI 2035 sowie die entsprechenden nationalen Vorschriften
und Gesetze zu befolgen.
5. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist diese der nächstgelegenen K unden-
dienststelle der AE AG zu melden. Diese behält sich die Entscheidung vor , ob
ein mangelhafter T eil ersetzt oder repariert werden soll bzw . ob ein mangel-
haftes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird.
F erner behält die AE AG sich ausdrücklich vor , die Einsendung des beanstande-
ten Gerätes durch den Käufer zu verlangen.
6. Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die durch die AE AG dazu bevoll-
mächtigt sind, durchgeführt werden. Ausgetauschte T eile gehen in das Eigen-
tum der AE AG über . Sollten im Zuge notwendiger Servicearbeiten etw aige
Reparaturen des W armwasserbereiters notwendig sein, werden diese in Form
von Reparatur - und anteiligen Materialkosten verrechnet.
7. Bei Fremdeingriffen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag, auch wenn diese
durch einen k onzessionierten Installateur erfolgen, erlischt jeder Gew ährlei-
stungsanspruch. Die Übernahme der Kosten für durch Dritte durchgeführte
Reparaturen setzt voraus , dass die AE AG zur Mängelbehebung aufgefordert
wurde und ihrer V erpflichtung zu Austausch oder Reparatur nicht oder nicht in
angemessener F rist nachgekommen ist.
8. Die Garantiefrist wird durch die Erbringung von Garantie und Gewährleistungs-
anspruch, Service- und Wartungsarbeiten nicht erneuert oder verlängert.
9. T ransportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn
sie spätestens an dem auf die Lieferung folgenden Werktag bei AE AG schrift-
lich gemeldet werden.
10. Über die Garantieleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Schaden- und F olgeschadenersatz, werden, soweit diese gesetzlich zulässig
sind, ausgeschlossen. Anteilige Arbeitszeiten für Reparaturen sowie die Kosten
der Instandsetzung der Anlage in den Ausgangszustand müssen vom Käufer
zur Gänze bezahlt werden. Die ausgelobte Garantie erstreckt sich entspre-
chend dieser Garantieerklärung nur auf die Reparatur oder den Ersatz des
Gerätes . Die Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen der AE AG
bleiben, sofern sie durch diese Garantiebedingungen nicht abgeändert wer-
den, vollinhaltlich aufrecht.
11. Leistungen, die nicht im Rahmen dieser Garantiebedingungen erbracht wer -
den, werden verrechnet.
12. Voraussetzung für die Einbringung von Garantieleistungen durch AE AG ist,
dass das Gerät einerseits bei AE AG zur Gänze bezahlt ist und andererseits ,
dass der Anspruchswerber sämtlichen V erpflichtungen seinem Verkäufer
gegenüber voll und ganz nachgek ommen ist.
13. Für den emaillierten Innenkessel bei Warmw asserbereitern wird unter vollstän-
diger Aufrechterhaltung der Garantiebedingungen laut den Punkten 1 bis 12
für den ausgelobten Zeitraum ab Liefertag eine Garantie geleistet. Werden die
Garantiebestimmungen nicht erfüllt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-
bestimmungen des Auslieferlandes .
14. Zur Erlangung von Ansprüchen nach geltendem Österreichischem Produkthaf-
tungsgesetz bleibt festzuhalten: Mögliche Ansprüche aus dem Titel der Pro-
dukthaftung zur Regulierung von Schäden durch den F ehler eines Produktes
(z. B . ein Mensch wird am K örper verletzt, seine Gesundheit wird geschädigt
oder eine vom Produkt verschiedene k örperliche Sache wird beschädigt),
sind nur dann gerechtfertigt, wenn alle vorgeschriebenen Maßnahmen und
Notwendigk eiten, welche zum fehlerfreien und normgerechten Betrieb des
Gerätes notwendig sind, erfüllt wurden. Dazu gehören z. B . der vorgeschriebe-
ne und dokumentierte Anodentausch, der Anschluss an die richtige Betriebs-
spannung, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sind zu vermeiden usw .
Diese V orgaben sind daraus abzuleiten, dass bei Einhaltung aller Vorschriften
(Normen, Montage- und Bedienungsanleitung, allgemeine Richtlinien usw .)
der den Sekundärschaden kausal auslösende F ehler am Gerät oder Produkt
nicht aufgetreten wäre . Weiters ist es unabdingbar , dass für eine Abwicklung
die notwendigen Unterlagen wie z. B . die Bezeichnung und Herstellnummer
des Speichers , die Rechnung des Verkäufers und des ausführenden K onzessio-
närs sowie eine Beschreibung der F ehlfunktion, zur labortechnischen Untersu-
chung der beanstandete Speicher (unbedingt erforderlich, da ein Sachverstän-
diger den Speicher untersucht und die F ehlerursache analysiert) beigebracht
werden. Um eine Verwechslung des Speichers am T ransport ausschließen
zu k önnen, muss der Speicher mit einer gut leserlichen K ennzeichnung (am
besten mit Anschrift und Unterschrift des Endkunden) versehen werden. Eine
entsprechende Bilddokumentation über das Schadensausmaß , die Installation
(Kaltwasserzuleitung, W armwasserabgang, Heizungsvorlauf bzw . -rücklauf ,
Sicherheitsarmaturen, gegebenenfalls Ausdehnungsgefäß) sowie die F ehler-
stelle des Speichers ist erforderlich. Ferner behält die AE AG sich ausdrücklich
vor , das Beibringen der zu Klärung notwendigen Unterlagen und Geräte oder
Geräteteile durch den Käufer zu verlangen. Voraussetzung zur Erbringung von
Leistungen aus dem T itel der Produkthaftung ist, dass es dem Geschädigten
zur Gänze obliegt zu beweisen, dass der Schaden durch das Produkt der
AE AG verursacht wurde . Ersatzansprüche sind nach dem Österreichischen
Produkthaftungsgesetz überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden T eil
gerechtfertigt (Selbstbehalt). Bis zur Klärung des gesamten Sachverhaltes
und der Umstände sowie der Ermittlung der kausal fehlerauslösenden Ursa-
che , wird ein mögliches Verschulden der AE AG dezidiert ausgeschlossen. Ein
Nichtbefolgen der Bedienungs- und Montageanleitung sowie der einschlägi-
gen Normen ist als F ahrlässigkeit zu werten und führt zu einem Haftungsaus-
schluss im Bereich des Schadenersatzes .
Die Abbildungen und Daten sind unverbindlich und k önnen im Sinne der techni-
schen V erbesserungen kommentarlos abgeändert werden. Druckfehler und techni-
sche Änderungen vorbehalten.
15. Garantie , Gewährleistung und Produkthaftung