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BEILAGE
Entsorgung von Verpakkung und Gerät
Die Verpackung des Gerätes ist wiederverwertbar. Folgendes
kann benutzt worden sein:
– Pappe;
– Polyethylenfolie (PE);
– FKW-freies Polystyrol (PS-Hartschaum).
Diese Materialien sind umweltgerecht und nach den geltenden
behördlichen Vorschriften zu entsorgen.
Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die Elektrohaushaltsgeräte
getrennt zu beseitigen, ist das Produkt mit einer Mülltonne, die
durchgestrichen ist, gekennzeichnet.
Dies bedeutet das am Ende seiner Nutzzeit das Produkt
NICHT zusammen mit dem Siedlungsabfall beseitigt werden
darf. Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden ein-
gerichteten Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgerätes vermeidet
mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die men-
schliche Gesundheit,
die durch eine nicht vorschriftsmässige Entsorgung bedingt
sind. Zudem ermöglicht wird die Wiederverwertung der
Materialien, aus denen sich
das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine bedeutende
Einsparung an Energie und Ressourcen mit sich bringt.