RT-N11 EZ Wireless N Router - Benutzerhandbuch
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8. Anhang
FCC Warning Statement
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb müssen die
folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden
:
(1) Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben und
(2) Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempndlich sein, auch für
Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen hervorrufen kann
.
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte
der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Vorschriften wurden für
ausreichenden Schutz gegen Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt.
Dieses Gerät erzeugt und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese
ausstrahlen. Wenn es nicht entsprechend der Bedienungsanleitung installiert und
verwendet wird, kann es Störungen von Funkübertragungen verursachen. Es kann
nicht für alle Installationen gewährleistet werden, dass keine Störungen auftreten.
Falls dieses Gerät Störungen des Rund-funk- oder Fernsehempfangs verursacht,
was durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden kann, sollten Sie
folgende Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu beheben:
- Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.
- Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.
- Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche Netzspannungskreise an.
- Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker
.
ACHTUNG:
Änderungen oder Modikationen, die nicht ausdrücklich von authorisierten
Fachpersonal geprüft wurden, können die Benutzungserlaubnis ungültig werden
lassen.
Verbot von gemeinsamer Benutzung
Dieses Gerät und seine Antenne(n) dürfen nicht in Nähe oder in Verbindung mit
irgendeiner anderen Antenne oder eines Senders betrieben werden.
Sicherheitsinformationen
Zur Einhaltung der RF-Belastungsrichtlinien der FCC sollte das Gerät mindestens
in einen Abstand von 20cm zwischen Strahler und Ihrem Körper installiert und
betrieben werden. Benutzen Sie nur die mitgelieferte Antenne.
Konformitätserklärung für die R&TTE-Direktive 1999/5/EC
Grundlegende Anforderungen – Artikel
3
Schutz der Gesundheit und Sicherheit – Artikel 3.1
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