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1.5.7.1 Waschen und Reinigung der Maschine
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1.5.8 Entsorgung der Verpackungen und der Maschine nach der Beendung der
Nutzungsdauer
Nach der Auspackung der Maschine sind Sie verpflichtet, die Entsorgung der Verpackungen, nach den nationalen Gesetzen und
Verordnungen über Umgang mit Abfällen durchzuführen.
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Montieren Sie von der Maschine alle Teile ab, die noch weiter genutzt werden können.
Lassen Sie das Öl aus dem Getriebekasten und dem Motor in einen geeigneten verschließbaren Behälter abfließen und geben
Sie es in einer Sammelstelle
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ab.
Montieren Sie die Kunststoff- und Buntmetallteile ab.
Den abgerüsteten Teil der Maschine und die abmontierten Teile entsorgen Sie gemäß den nationalen Gesetzen und
Verordnungen über den Umgang mit Abfällen.
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Der Ort für die Abgabe wird Ihnen bei jedem örtlich zuständigen Amt mitgeteilt.
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