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Entsorgung
Wollen Sie Ihr Gerät entsorgen, bringen Sie es zur
Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers
(z. B. Wertstoffhof). Nach dem Elektro- und Elektronik -
gerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich
verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer
getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Das neben-
stehende Symbol bedeutet, dass Sie das Gerät auf
keinen Fall in den Hausmüll werfen dürfen!
Gefährdung von Gesundheit und Umwelt durch
Akkus und Batterien!
Akkus und Batterien nie öffnen, beschädigen, ver-
schlucken oder in die Umwelt gelangen lassen. Sie
können giftige und umweltschädliche Schwermetalle
enthalten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Akkus und
Batterien beim batterievertreibenden Handel sowie
bei zuständigen Sammelstellen, die entsprechende
Behälter bereitstellen, sicher zu entsorgen und
keinesfalls in den Hausmüll zu geben. Die Entsorgung
ist unentgeltlich.
Lithium-Akkus und Akkupacks jedweder Art sollten
nur im entladenen Zustand abgegeben werden. Tref-
fen Sie unbedingt Vorsorge gegen Kurzschlüsse, z. B.
durch das Isolieren der Pole mit Klebestreifen, da an-
sonsten das Risiko eines Brandes besteht.
Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entsprechend
den lokalen Vorschriften.