GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Altech- Garantie trifft ausschließlich auf fabriksneue Öfen zu und ist für einen
Zeitraum von fünf Jahren nach Anschaffungsdatum gültig. Im ersten und zweiten
Garantiejahr, werden sowohl Material- als auch Arbeitskosten vergütet; im dritten,
vierten und fünften Jahr dagegen, ausschließlich die Materialkosten. Garantieansprüche
können nur über einen anerkannten Altech-Händler oder Altech-Vertreter geltend gemacht
werden.
Wurde der Garantiebeweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankauf an Altech
zurückgeschickt, können Sie lediglich auf die im Lande des Ankaufs zutreffenden und
gesetzlich bestimmten Garantiebestimmungen Anspruch erheben.
Eine Garantie kann nicht übertragen werden.
Die Garantie wird nichtig, wenn am Ofen von Dritten, also nicht zu von der Altech
autorisierten Händlern oder Vertretern zählend, gearbeitet worden ist und / oder nicht
ursprüngliche Bestandteile werden benutzt.
Nicht von der Garantie gedeckt sind:
Alle dem Verschleiß ausgesetzten Teile, worunter Kordel und Dichtungen, Glasfensterund
Innenverkleidung. Transportkosten, Montage- und Demontagekosten. Schäden, die auf
unrichtigen Gebrauch oder mangelhafte Unterhalt zurückführen sind oder änderungen
zum Ofen. Durch unrichtige Installation entschadene Schäden. Vergütungen eventueller
Folgeschäden.
Bevor der Ofen in Gebrauch genommen wird, hat der Benutzer die Gebrauchs-
anleitung und der Garantiebestimmung zu kennen. Bei mangelnder Unterhalt,
wird die Garantie nichtig.