Rauchrohrleitung
Die Rauchrohrleitung soll möglichst kurz, geradlinig und zum Schornstein leicht steigend
angeordnet sein. Verbindungsstellen sind abzudichten. Für den Brandschutz ist die
Abstrahlung des Verbindungsstücks zu berücksichtigen, notfalls isolieren. Die Reinigung
ist zu berücksichtigen.
Luftzufuhr
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem
Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft sorgen.
Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen)
kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das
Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbenden
und unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. Muss für eine zusätzliche
Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Kaminofens
oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach Außen oder in ein gutbelüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt werden,
dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte
offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten im selben Raum oder
Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zu Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen
somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Untergrund
Den Ofen auf einen ausreichend festen und stabilen Untergrund stellen. Das Material
des Bodens muss feuerfest sein. Sollte dies bei Ihrem Boden nicht der Fall sein,
empfehlen wir, eine Bodenplatte aus z.B. Stahl oder Glas unterzulegen. Diese Platte muss
entsprechender Größe sein und den diesbezüglichen örtlichen Anforderungen entsprechen.
(Sieh Abb. A).
Abstand zu Wänden, Möbel und sonstige Materialien
- Den auf Abb. A angezeigten Mindestabstand zu den Wänden, einhalten.
- Von der Rückseite des Ofens bis zur Wand, muss ein 10 cm grosser Abstand frei
bleiben. Ein geringerer Abstand ist im Zusammenhang mit der Konvektionswärme und
Luftzufuhr, nicht möglich.
- Für brennbare Materialien, die im direkten Bereich der Wärmestrahlen duch das Fenster
stehen, gilt ein Sicherheitsabstand von 2 Meter.
- Für brennbare Materialien und Möbel, die nicht im Strahlungsbreich des Fensters
stehen, gilt ein Sicherheitsabstand von 60 Zentimeter zum Ofen.
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