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Bereitstellung des Produktes für den Lizenzgeber finanziell oder aus anderen Gründen nicht mehr
lohnenswert ist, wegen Fortschritten in der Technologie, oder wenn sich Bedingungen oder Regeln
ändern, wenn die Rückmeldungen von Endverbrauchern darauf hinweisen, dass eine Änderung nötig
ist, Vereinbarungen mit Dritten die Zurverfügungstellung von ihren Datenbanken oder Diensten nicht
mehr zulassen, oder wenn externe Probleme auftreten, welche die weitere Zurverfügungstellung des
Produktes nicht rentabel oder gar unmöglich machen.
4.6 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jedwede Datenbank und jedweden Dienst mit einer
anderen Datenbank oder einem anderen Diensten mit denselben oder ähnlichen Funktionen zu
ersetzen. Eine solche Änderung kann nach dem alleinigen Ermessen des Lizenzgebers durchgeführt
werden.
5. Urheberrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum
5.1 Alle Urheberrechte und andere Rechte am geistigen Eigentum bezüglich des Navigationsprodukts
oder Teilen davon, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder auf Grundlage eines Gesetzes
gewährt werden, sind vorbehalten.
5.2 Das Urheberrecht des Lizenzgebers, des Software-Eigentümers oder anderer Rechtsinhaber
erstreckt sich auf das gesamte Navigationsprodukt sowie separat auf die Teile davon.
5.3 Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank ist/sind der Lizenzgeber bzw. die
natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), (nachfolgend der „Datenbankeigentümer“), welche diese
bereitstellen. Falls der Besitzer des Urheberrechts der Datenbank nicht der Lizenzgeber ist, erklärt
hiermit der Lizenzgeber, dass er vom Datenbankeigentümer genügend Rechte für den Einsatz und
die Vertretung bezüglich der Datenbank erhielt, damit er die Datenbanken im Einklang mit diesem
Vertrag verwenden kann.
5.4 Die durch die Software vermittelten Dienste können Benutzern unterschiedliche Arten von
Informationen oder Inhalt zur Verfügung stellen, welche von Drittanbietern gesammelt und zur
Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund wird zur Kenntnis genommen und akzeptiert, dass
weder der Lizenzgeber noch der Software-Eigentümer in der Lage ist oder das Recht hat, diese
Informationen und Inhalte zu kontrollieren, zu verändern oder zu modifizieren, sowie, dass der Dienst
selbst nur eine Funktion ist, die der Software den Zugriff, das Herunterladen und das Anzeigen von
Informationen und Inhalten für den Benutzer ermöglicht.
5.5 Die Datenbankeigentümer, Dienstanbieter und besondere Bedingungen in Zusammenhang mit
ihren Produkten, welche im Navigationsprodukt enthalten sind oder dort angezeigt werden, werden u.
U. im Menüpunkt „Info“ oder ähnlichen Menüpunkten des Navigationsprodukts oder in der
Dokumentation des Gerätes oder auf einer Website-Adresse im Abschnitt „Info“ aufgelistet.
6. Rechte der Benutzer
6.1 Ohne Beeinträchtigung des folgenden Abschnitts 6.2. ist der Benutzer standardmäßig dazu
berechtigt, das Navigationsprodukt auf dem Gerät zu nutzen, auf dem das Navigationsprodukt vor
dem Kauf installiert wurde bzw. auf dem Gerät, das vom Lizenzgeber mit dem Navigationsprodukt
bereitgestellt wurde, und eine Kopie des Navigationsproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des
Navigationsproduktes auf dem Gerät zu nutzen. Das Navigationsprodukt dient nur zum persönlichen
Gebrauch durch den Benutzer.
6.2 Falls das Navigationsprodukt auf dem Gerät vorinstalliert oder anderweitig zusammen mit dem
Gerät lizenziert ist oder vom Benutzer online für ein bestimmtes Gerät gekauft und darauf installiert
wurde, ist das Navigationsprodukt an das Gerät gebunden und darf nicht davon getrennt, auf ein
anderes Gerät übertragen oder mit einem anderen Gerät verwendet bzw. an einen anderen Benutzer
verkauft werden, sofern nicht das Gerät selbst verkauft wird.
6.3 Die dem Benutzer zur Verfügung gestellten Datenbanken und Dienste dürfen nur in Verbindung
mit seinem eigenen Exemplar der Software und nicht separat oder mit einem anderen Exemplar der
Software verwendet werden.
7. Einschränkungen bei der Verwendung
7.1 Der Benutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1 das Navigationsprodukt oder einen Teil davon zu duplizieren (eine Kopie davon zu machen),
ausgenommen hiervon sind Rechte, die durch diesen Vertrag oder durch das geltende Recht dem
Benutzer gewährt werden;