6) Die Wartung, Änderung oder Reparatur durch Personen, die nicht von T&A Mobile Phones Limited bzw. einem der
Konzernunternehmen, dem Händler oder einem zugelassenen Kundenzentrum zugelassen sind
7) Unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Gebrauch
8) Normaler Verschleiß
9) Betriebsstörungen, die durch äußere Ursachen entstanden sind (z.B. funkelektrische Störungen durch andere Geräte,
Spannungsschwankungen des Stromnetzes oder der Telefonleitungen, usw.)
10)Änderungen des Gerätes oder der Zubehörteile, unabhängig davon, ob diese verbindlich aufgrund geänderter
gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben sind oder es sich um eine Änderung der Netzparameter handelt
11)Verbindungsstörungen infolge einer schlechten Funkwellenausbreitung oder mangelnder Netzdeckung durch fehlende
Relaisstation
In Einklang mit den geltenden Gesetzen haften T&A Mobile Phones Limited bzw. die zugehörigen Konzernunternehmen bei
versteckten Mängeln am Telefon (Funktions- oder Produktionsfehler, usw.).
Gegen den Hersteller oder Händler kann nur gemäß den oben aufgeführten Bestimmungen ein Anspruch wegen eines
defekten Gerätes (Telefon oder Zubehörteil) geltend gemacht werden.
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Gewährleistung ............................................
Wir beglückwünschen Sie zum Kauf dieses Telefons und hoffen, dass Sie damit voll zufrieden sind.
Für dieses Mobiltelefon besteht eine Herstellergewährleistung von zwölf (12) Monaten für Fertigungsmängel ab dem in Ihrer
Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum
(1)
.
Die in dieser Bedienungsanleitung angeführte Herstellergewährleistung gilt ebenfalls für den Akku und die Zubehörteile,
jedoch nur für sechs (6) Monate
(2)
ab dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum.
Zum Erhalt dieser Herstellergewährleistung müssen Sie Ihrem Händler oder einem von T&A Mobile Phones Limited oder
ihren Konzernunternehmen zugelassenen Kundenzentrum (die Liste ist im Internet unter www.tcl-ta.com aufgeführt) jeden
Mangel des Gerätes sofort mitteilen und die Rechnung vorweisen, die Ihnen beim Kauf ausgestellt wurde. Der Händler bzw.
das Kundenzentrum entscheidet, ob ein als defekt festgestelltes Gerät (Telefon oder Zubehörteil) zweckmäßigerweise ganz
oder teilweise repariert oder ausgetauscht wird. Diese Herstellergewährleistung umfasst die Kosten für Teile und
Arbeitszeit, schließt jedoch alle anderen Kosten aus. Die Reparatur oder der Austausch kann mit gebrauchten
generalüberholten Teilen erfolgen, wenn deren Funktion gleichwertig ist.
Auf eine Reparatur, Änderung oder einen Austausch von Teilen entsprechend der Herstellergewährleistung wird eine
Herstellergewährleistung von drei (3) Monaten gegeben, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Diese Herstellergewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden oder Fehler Ihres Telefons bzw. Zubehörs, die auf folgende
Ursachen zurückzuführen sind:
1) Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung oder Installationsanleitung
2) Nichteinhaltung der im Einsatzland geltenden technischen Normen und Sicherheitsnormen
3) Unfachgerechte Wartung der Akkus und anderer Energiequellen und der elektrischen Einrichtung im Allgemeinen
4) Unfälle oder Folgen eines Diebstahls des Fahrzeugs, in dem das Telefon sich befand, Vandalismus, Blitzschlag, Feuer,
Feuchtigkeit, Eindringen von Flüssigkeit, atmosphärische Einflüsse
5) Anschluss oder Einbau des Telefons oder Zubehörs in andere Geräte, die nicht von T&A Mobile Phones Limited bzw.
einem der Konzernunternehmen geliefert oder empfohlen wurden, wenn nicht ausdrücklich eine schriftliche
Genehmigung vorliegt
(1)
Bei einer im Einsatzland vorrangig geltenden gesetzlichen Gewährleistung kann die Garantiezeit
entsprechend variieren.
(2)
Die Lebensdauer des aufladbaren Telefonakkus von Alcatel in Bezug auf Sprechzeit, Standby-Zeit und
Betriebsleben hängt von den Einsatz-bedingungen und der Netzkonfiguration ab. Da Akkus zu den
Betriebsmitteln zählen, wird laut technischer Spezifikationen eine optimale Leistung für Alcatel
Telefone in den ersten sechs Monaten ab dem Kaufdatum und für ca. 200 weitere Aufladezyklen erzielt.