Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der Funkstrahlung für Mobiltelefone ist die sog. „SAR” (Specific
Absorption Rate). Der vom Europäischen Rat oder von der ICNIRP empfohlene SAR-Grenzwert beträgt durchschnittlich 2 Watt/Kilogramm
(W/kg) auf 10 g Gewebe des Menschen. Es wurden Tests unter Standard-Einsatzbedingungen, die von den geltenden Spezifikationen vorgegeben
wurden, bei der maximalen Sendeleistung des Telefons für alle Frequenzbereiche durchgeführt.
Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz des Mobiltelefons aber liegen die Leistungswerte meist weit unter den bei
den Tests erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon ist so ausgelegt, dass nur die zur Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte
Leistung verwendet wird, d.h. je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung und somit die SAR des Mobiltelefons.
Der geprüfte SAR-Höchstwert für dieses Mobiltelefon beträgt gemäß den Richtlinien bei Einsatz nah am Ohr 0,78 W/kg für OT-C551/OT-C552
und 0,75 W/kg für OT-C652. Auch wenn bei den verschiedenen Mobiltelefonen und unterschiedlichen Einsatzsituationen die SAR-Werte
voneinander abweichen können, so werden doch immer die geltenden internationalen Grenzwerte und EU-Empfehlungen für den Funkfrequenz-
Aussetzungswerte eingehalten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass nach den gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keine
Notwendigkeit für besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung von Mobiltelefonen besteht. Jeder Einzelne kann selbst bestimmen, ob er
seine Hochfrequenzexposition oder die seiner Kinder begrenzen möchte, indem er die Länge der Anrufe einschränkt oder
„Freisprecheinrichtungen” nutzt, um die Mobiltelefone von Kopf und Körper fern zu halten (Nr. 193).
Zusätzliche Informationen über elektromagnetische Felder und die Gesundheit können auf der Website der WHO: http://www.who.int/peh-emf
eingesehen werden.
Ihr Mobiltelefon enthält eine eingebaute Antenne. Für einen optimalen Empfang darf die Antenne nicht beschädigt oder berührt werden.
• LIZENZEN:
Die Marken und Logos T9™ sind Handelsmarken oder eingetragene Warenzeichen unter einem oder mehreren der folgenden
Patente: USA Patentnrn: 5,187,480, 5,818,437, 5,945,928, 5,953,541, 6,011,554, 6,286,064, 6,307,548, 6,307,549 und 6,636,162,
6,646,573; Europa Patentnrn: 0 842 463 (96927260.8), 1 010 057 (98903671.0), 1 018 069 (98950708.2); weitere Patente wurden
weltweit angemeldet.
Der WAP-Navigator ist exklusives Eigentum von Openwave. Daher ist es untersagt, die Software des Navigators ganz oder
teilweise zu verändern, zu übersetzen, Teile herauszukoppeln oder zu entkompilieren.
Die Marken und Logos Java™ sind Handelsmarken oder eingetragene Warenzeichen der Gesellschaft Sun Microsystems, Inc. in
den USA und anderen Ländern.
Optimiert durch JBlend™ - Copyright 1997-2003 - Aplix Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Die Marken und Logos JBlend™
oder Software auf Basis von JBlend™ sind Handelsmarken oder eingetragene Warenzeichen der Gesellschaft Aplix Corporation
in Japan und anderen Ländern.
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(1)
Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden Ländern: Mittelamerika (außer Mexiko),
Südamerika, Nordafrika, Südafrika, asiatischer Pazifikbereich (außer in Taiwan und Korea), Australien.
(2)
Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden Ländern: Europa, Israel.
7
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne” auf Telefon, Akku oder Zubehörteilen bedeutet, dass dieses Gerät zur Entsorgung
an spezielle Sammelstellen zu bringen ist:
- Städtische Wertstoffhöfe mit Behältern für Elektromüll
- Sammelbehälter in den Verkaufsstellen
Die Geräte werden recycelt, um jede Umweltverschmutzung zu vermeiden und die Wiederverwendung der Materialien zu ermöglichen.
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Abgabe an den Wertstoffhöfen ist kostenfrei.
Alle Geräte mit der Kennzeichnung „durchgestrichene Mülltonne“ müssen zur Entsorgung an eine dieser Sammelstellen gebracht werden.
Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union:
Die Geräte mit der Kennzeichnung „durchgestrichene Mülltonne“ sollten nicht in den Hausmüll geworfen werden, wenn in Ihrem Land oder
der der Region Sammelstellen für Entsorgung und Recycling vorhanden sind. Bringen Sie in dem Fall die Geräte zum Recycling an diese
Sammelstellen.
• LADEGERÄTE
Die Netzladegeräte sind für den Einsatz bei einer Raumtemperatur von 0 - +40°C ausgelegt.
Die Ladegeräte für das Mobiltelefon erfüllen die Sicherheitsnorm für Informationsverarbeitungsgeräte und Büromaschinen und sind ausschließlich
zum Laden des Mobiltelefons zu verwenden.
• ELEKTROMAGNETISCHE WELLEN:
Bevor ein Mobiltelefon in den Verkauf gelangen darf, muss der Hersteller die Einhaltung der internationalen Richtlinien (ICNIRP) oder der
europäischen Direktive 1999/5/EC (R&TTE) nachweisen. Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit des Benutzers und anderer Personen
bilden einen wesentlichen Aspekt dieser Richtlinien und Direktiven.
DIESES MOBILTELEFON ERFÜLLT SOWOHL DIE INTERNATIONALEN WIE AUCH DIE EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN IN BEZUG AUF
DIE EINWIRKUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei der Entwicklung und Herstellung des Geräts wurde auf Einhaltung der von der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
(1)
und vom Europäischen Rat (Empfehlung 1999/519EWG)
(2)
für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet.
Die Grenzwerte wurden von unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und ordnungsgemäß durchgeführten wissenschaftlichen
Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern - unabhängig
von Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten.