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Telefongarantie ...........................
Unter die Telefongarantie fallen sämtliche Defekte und Störungen, die bei
normaler Verwendung während des Garantiezeitraums von zwölf (12) Monaten
(1)
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Für Akkus
(2)
(2) und Zubehörteile, die mit dem Telefon verkauft wurden,
besteht eine Garantie für sämtliche Defekte, die während der ersten
sechs (6) Monate
(1)
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Bei Telefondefekten, die eine normale Verwendung verhindern, muss der
Händler unverzüglich informiert werden. Außerdem muss ihm das Telefon mit
dem Kaufbeleg vorgelegt werden.
Falls der Defekt bestätigt wird, wird das Telefon oder ein Teil davon entweder
ersetzt oder repariert. Auf das reparierte Telefon sowie auf reparierte
Zubehörteile wird eine einmonatige (1) Garantie für den gleichen Defekt
gewährt. Die Reparatur oder der Austausch kann unter Verwendung instand
gesetzter Komponenten mit gleichem Funktionsumfang erfolgen.
Diese Garantie ist auf die Kosten für Material und Arbeit beschränkt.
(1)
Der Garantiezeitraum kann je nach Land variieren.
(2)
Die Lebensdauer wiederaufladbarer Telefonakkus hinsichtlich Gesprächszeit,
Stand-By-Zeit und Gesamtlebensdauer hängt von den Nutzungsbedingungen
und der Netzkonfiguration ab. Akkus werden als Verbrauchsteile erachtet. Laut
Spezifikationen erreichen Sie während der ersten sechs Monate nach dem Kauf
und bei etwa 200 Ladevorgängen eine optimale Leistung.