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Telefongarantie ...........
Unter die Telefongarantie fallen sämtliche
Defekte und Störungen, die bei normaler
Verwendung während des Garantiezeitraums
von 24 Monaten
(1)
ab Kaufdatum
(Originalrechnung) entstehen.
Für Akkus
(2)
und Zubehörteile, die mit dem
Telefon verkauft wurden, besteht eine
Garantie für sämtliche Defekte, die während
der ersten sechs (6) Monate
(1)
ab Kaufdatum
(Originalrechnung) entstehen.
Bei Telefondefekten, die eine normale
Verwendung verhindern, muss der Händler
unverzüglich informiert und ihm muss
das Telefon mit dem Kaufbeleg vorgelegt
werden.
(1)
Der Garantiezeitraum kann je nach
Land variieren.
(2)
Die Nutzungsdauer wiederaufladbarer
Telefonakkus hinsichtlich Gesprächszeit,
Standbyzeit und Gesamtnutzungsdauer
hängt von den Nutzungsbedingungen
und der Netzkonfiguration ab. Akkus
werden als Verbrauchsteile angesehen.
Laut Spezifikationen erreichen sie
während der ersten sechs Monate
nach dem Kauf und bei etwa
200 Ladevorgängen eine optimale
Leistung.